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   BGH, 21.12.2021 - StB 39/21   

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https://dejure.org/2021,54345
BGH, 21.12.2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO
    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare Kennzeichnung des geschichtlichen Vorgangs; Sachverhaltsschilderung; Serientaten; Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 206a StPO
    Strafverfahren: Umgrenzungsfunktion der Anklage bei Serientaten

  • IWW

    § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 203 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichender Tatverdacht der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (hier: Folter von Zivilisten und Tötung eines Patienten in Syrien); Notwendige Bestimmtheit der Anklage zur Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hinreichender Tatverdacht der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (hier: Folter von Zivilisten und Tötung eines Patienten in Syrien); Notwendige Bestimmtheit der Anklage zur Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Wird eine Mindestzahl von Taten angegeben, steht der Umgrenzung der Anklage nicht entgegen, dass der Angeklagte möglicherweise noch an weiteren ähnlichen beteiligt war (s. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 28).

    Unter den konkreten Gegebenheiten steht der erforderlichen Bestimmtheit nicht entgegen, dass die Geschädigten nicht namentlich bekannt sind und der Angeklagte möglicherweise ähnliche - gegebenenfalls einem Strafklageverbrauch unterworfene - Taten beging (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, NJW 2019, 1470 Rn. 8, 28).

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19

    Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Eine Anklage ist nur dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel ihre Umgrenzungsfunktion betreffen und sie keine notwendigen Angaben zur Bestimmung des Prozessgegenstandes enthält, mit dem sich das Gericht auf Grund seiner Kognitionspflicht zu befassen hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88 Rn. 12; vom 11. März 2020 - 2 StR 478/19, BGHR StPO § 200 Abs. 1 S. 1 Tat 28 Rn. 9 f.).

    Wann die Tat in dem sonach umschriebenen Sinne hinreichend umgrenzt ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls festgelegt werden (s. insgesamt BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 478/19, BGHR StPO § 200 Abs. 1 S. 1 Tat 28 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Einzelne von den konkreten Umständen abhängige Gesichtspunkte, wie etwa die Erheblichkeit zugefügter Schäden oder Leiden gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, die Einordnung verwendeter Gegenstände als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und die konkurrenzrechtliche Bewertung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, NJW 2021, 1326 Rn. 65 ff.; vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 38, 45 ff.), werden aufgrund der im Rahmen der Hauptverhandlung zu treffenden Feststellungen abschließend zu beurteilen sein.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Regelmäßig ist in solchen Fällen erforderlich, in der Anklage den bestimmten Tatzeitraum, das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, die Tatfrequenz und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, anzugeben (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Einzelne von den konkreten Umständen abhängige Gesichtspunkte, wie etwa die Erheblichkeit zugefügter Schäden oder Leiden gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, die Einordnung verwendeter Gegenstände als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und die konkurrenzrechtliche Bewertung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, NJW 2021, 1326 Rn. 65 ff.; vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 38, 45 ff.), werden aufgrund der im Rahmen der Hauptverhandlung zu treffenden Feststellungen abschließend zu beurteilen sein.
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Einzelne von den konkreten Umständen abhängige Gesichtspunkte, wie etwa die Erheblichkeit zugefügter Schäden oder Leiden gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, die Einordnung verwendeter Gegenstände als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und die konkurrenzrechtliche Bewertung (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, NJW 2021, 1326 Rn. 65 ff.; vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 38, 45 ff.), werden aufgrund der im Rahmen der Hauptverhandlung zu treffenden Feststellungen abschließend zu beurteilen sein.
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Auszug aus BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
    Eine Anklage ist nur dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel ihre Umgrenzungsfunktion betreffen und sie keine notwendigen Angaben zur Bestimmung des Prozessgegenstandes enthält, mit dem sich das Gericht auf Grund seiner Kognitionspflicht zu befassen hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88 Rn. 12; vom 11. März 2020 - 2 StR 478/19, BGHR StPO § 200 Abs. 1 S. 1 Tat 28 Rn. 9 f.).
  • BGH, 17.12.2015 - StB 15/15

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (unzureichende individualisierende Angaben beim

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Insoweit kann es im Einzelfall genügen, wenn der Tatzeitraum und die Höchstzahl der angeklagten Taten benannt werden und das sich wiederholende Tatbild für alle Fälle einheitlich umschrieben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 15; vom 9. September 2020 - 2 StR 291/20, juris Rn. 8; vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75, 76).
  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die Anklageschrift die angeklagte Tat in einer Weise hinreichend zu umgrenzen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt wird, wozu regelmäßig Zeit und Ort der Tatbegehung, sowie bei Serientaten die Tatfrequenz und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten zu nennen sind (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021, StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 200 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 440/21

    Prozessualer Tatbegriff (einheitlicher geschichtlicher Vorgang; Veränderung des

    Wann die Tat in dem dargelegten Sinne hinreichend umgrenzt ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls festgelegt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75 mwN).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Die Umgrenzungsfunktion der Anklage ist dabei durch die Festlegung auf den modus operandi, die in zentraler Funktion beteiligten Personen, den Tatzeitraum und die sich aus den weiteren Daten ergebende Mindestanzahl an Taten gewahrt (vgl. zu den Anforderungen bei Tatserien BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75).
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