Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2005
BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52 (https://dejure.org/1954,2005)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1954 - I ZR 251/52 (https://dejure.org/1954,2005)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1954 - I ZR 251/52 (https://dejure.org/1954,2005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Der Bereicherungsanspruch ist daher, wie der erkennende Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts schon in seinem Urteil vom 19. Januar 1951 - BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81] - ausgesprochen hat, von vornherein in sich auf den Betrag beschränkt, der sich bei einer Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile als Überschuß zu Gunsten des Empfängers ergibt.

    Bei der nach der Saldotheorie gebotenen Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile können, wie anerkannten Rechtens ist, nur solche Nachteile berücksichtigt werden, die mit dem Vorgang, welcher die Einnahme gebracht hat, in ursächlichem Zusammenhang stehen (BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81]; RGZ 106, 7; 141, 312).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 19. Januar 1951 - BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81] - ausgeführt hat, liegt ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Vorteilen und Nachteilen nicht schon dann vor, wenn die Tatsachen, die die Grundlage des Vermögenszuwachses bilden, für den Leistungsempfänger nur den Beweggrund für die Eingehung weiterer eigener Verbindlichkeiten abgegeben haben.

  • RG, 10.03.1934 - I 232/252/33

    1. Inwieweit sind die Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO. im

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Das Berufungsgericht ist daher nicht gehindert, auch über die zur Aufrechnung gestellte Forderung sachlich zu entscheiden, sofern die Anträge der Parteien die Entscheidung zulassen (§§ 308, 536, 537 ZPO) und über den Aufrechnungstatbestand in der Berufungsinstanz verhandelt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung des RG - RGZ 92, 318 [321]; 144, 116 [118]).

    Wird gegen das Vorbehaltsurteil ein Rechtsmittel eingelegt, so gelangt nur der Teil des Streitstoffes in die Rechtsmittelinstanz, über den sich das Vorbehaltsurteil verhält (RGZ 144, 116 [118]; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts § 55 IV 2 a S. 229).

    Fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Vorbehaltsurteil, weil etwas wie im vorliegenden Falle, Klageforderung und Gegenforderungen in rechtlichem Zusammenhang stehen, so gelangt deshalb mit der Berufung gegen das Vorbehaltsurteil der gesamte Streitstoff, auch soweit die Entscheidung vorbehalten worden war, in die Berufungsinstanz, und das Berufungsgericht ist mithin nicht gehindert, auch über die zur Aufrechnung gestellten und in dem Vorbehaltsurteil noch nicht behandelten Gegenforderungen sachlich zu entscheiden (RGZ 144, 116 [118]; Rosenberg a.a.O.).

  • RG, 12.03.1918 - III 437/17

    Interessengerechte Auslegung eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Das Berufungsgericht ist daher nicht gehindert, auch über die zur Aufrechnung gestellte Forderung sachlich zu entscheiden, sofern die Anträge der Parteien die Entscheidung zulassen (§§ 308, 536, 537 ZPO) und über den Aufrechnungstatbestand in der Berufungsinstanz verhandelt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung des RG - RGZ 92, 318 [321]; 144, 116 [118]).

    Nur in diesem Falle bleibt, der Rechtsstreit, soweit der Vorbehalt reicht, in erster Instanz anhängig (RGZ 92, 318 [321]).

  • RG, 24.04.1926 - I 340/25

    Handlungsagent; Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Die Parteien können aber das - protokollarisch festgelegte - Ergebnis einer nach Erlaß dieses Urteils veranstalteten Beweisaufnahme, insbesondere einer Zeugenvernehmung, ebenso wie etwa das protokollierte Ergebnis der Beweisaufnahme eines anderen Rechtsstreits oder sonstigen Verfahrens im Wege des Urkundenbeweises in die Berufungsverhandlung einführen, indem sie den Inhalt des Beweisprotokolls vortragen (RGZ 105, 220 [221]; 113, 261 [264]).

    Die dort erfolgte Bezugnahme auf die Sitzungsniederschrift vom 24. März 1952 ist aber, zumal da der Beklagte in seinen im Tatbestand des Berufungsurteils wiedergegebenen Ausführungen auf die Bekundungen der am 24. März 1952 vernommenen Zeugen T., M., W. und Frau B. verwiesen hat, dahin zu verstehen, daß der Inhalt des in Bezug genommenen Protokolls vorgetragen worden ist (vgl. RGZ 113, 261 [264]).

  • RG, 16.03.1904 - I 492/03

    Kann ein Vorbehaltsurteil über die Klageforderung im Sinne von § 302 Z.P.O.

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Wird in Verkennung des rechtlichen Zusammenhangs zwischen Klageforderung und Gegenforderung entgegen der Bestimmung des § 302 ZPO ein Vorbehaltsurteil erlassen, so liegt ein Mangel des Urteils verfahrens und damit ein Verfahrensmangel vor, der das Rechtsmittelgericht zur Zurückverweisung der Sache nach § 539 ZPO berechtigt (RGZ 57, 268 [269]; Stein-Jonas Anm. I 3 zu § 539 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts § 55 IV 2 a S. 229).
  • RG, 06.01.1923 - V 246/22

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus BGH, 22.01.1954 - I ZR 251/52
    Bei der nach der Saldotheorie gebotenen Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile können, wie anerkannten Rechtens ist, nur solche Nachteile berücksichtigt werden, die mit dem Vorgang, welcher die Einnahme gebracht hat, in ursächlichem Zusammenhang stehen (BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [81]; RGZ 106, 7; 141, 312).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Eine solche Verpflichtung ist zwar nicht ohne weiteres dem Wortlaut des § 48 ZPO zu entnehmen (insoweit weiterhin zutreffend BGH, Urt. v. 22.1.1954 - I ZR 251/52, ZZP 67 (1954), 302, 303 = LM ZPO § 302 Nr. 4).

    c) Aus diesen Gründen kann nunmehr - entgegen der bisher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1954 - I ZR 251/52, aaO.; Urt. v. 9.11.1992 - II ZR 230/91, NJW 1993, 400, 401 = ZIP 1992, 1728, 1729) und in der Literatur (vgl. Stein/Jonas/Bork, aaO.; MünchKommZPO/Feiber, aaO.; kritisch allerdings schon Zöller/Vollkommer, aaO., § 48 Rdn. 11 a.E. und Teplitzky, JuS 1969, 318, 325 in Fn. 109) vertretenen Meinung - nicht mehr davon ausgegangen werden, daß ein Verstoß gegen § 48 ZPO die Anfechtung des Urteils, an dem der Richter ungeachtet möglicher Befangenheitsgründe mitgewirkt hat, grundsätzlich nicht rechtfertigen könne; denn durch die Verletzung des Anzeigegebots werden die Parteien in gleicher Weise daran gehindert, von etwaigen, ihnen unbekannten Ablehnungsgründen Kenntnis zu erlangen und sich zu ihnen zu äußern, wie durch das Versäumnis der Mitteilung einer nach § 48 ZPO erfolgten Anzeige, so daß es einen mit der Rechtsstellung der Parteien unvereinbaren Widerspruch bedeuten würde, wenn nur im letzteren Versäumnis, nicht aber auch in der Verhinderung einer Gewährung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidriges Unterlassen schon der Anzeige selbst ein Verfahrensverstoß gesehen würde, der, falls Auswirkungen auf das gefällte Urteil möglich erscheinen (vgl. dazu Stein/Jonas/Grunsky, aaO., § 549 ZPO Rdn. 48 m.w.N. in Fn. 126 f.), die Aufhebung der Entscheidung rechtfertigt.

  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Ein Urteil kann auch nicht mit der Begründung angefochten werden, ein Richter hätte wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können bzw. er habe seine Selbstablehnung erklären müssen (BGH, Urt. v. 22. Januar 1954 - I ZR 251/52, ZZP 67 (1954), 302).
  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZR 44/18

    Streitwertfestsetzung: Revisionsverfahren gegen ein Teil-Vorbehaltsurteil

    Entgegen der Auffassung der Beklagten liegt hierin kein Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1954 (I ZR 251/52, ZZP 67 (1954), 302, 305 f.).
  • BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69

    Bewertung von privaten Wegen

    Sie betrifft, wie der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden hat, lediglich eine innere Angelegenheit des Gerichts, die von den Parteien auch nicht angefochten werden kann (BGH, Urt. v. 22. Januar 1954 - I ZR 251/52, insoweit LM ZPO § 302 Nr. 4 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 21.03.1963 - KZR 3/62

    Beschränkung des Fangs bestimmter Fischarten und Fischsorten - Auslegung eines

    Entscheidend sei aber, so führt das Reichsgericht aus, daß ein Ablehnungsgesuch nicht für, begründet erklärt worden sei (RGZ 66, 46); auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kann ein Urteil nicht mit der Begründung angefochten werden, daß einer der mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit hätte abgelehnt werden können (Urteil des I. Zivilsenats vom 22. Januar 1954 I ZR 251/52).
  • BGH, 19.06.1957 - IV ZR 106/57

    Rechtsmittel

    In dem Unterlassen einer solchen Anzeige liegt daher regelmäßig kein die Revision begründender Verfahrensverstoß, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH I ZR 251/52 vom 22.1.1954, LM § 302 ZPO Nr. 4).
  • BGH, 18.04.1955 - III ZR 133/54

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil des I. Zivilsenats vom 22. Januar 1954 - I ZR 251/52 - S. 7 u 8) - der erkennende Senat schliesst sich dem an -, kann ein Urteil jedoch nicht mit der Begründung angefochten werden, dass einer der daran beteiligten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit hätte abgelehnt werden können, und dass er von dem Sachverhalt, der diese Ablehnung gerechtfertigt hätte, keine Anzeige gemacht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht