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   BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56   

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BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56 (https://dejure.org/1957,3761)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 (https://dejure.org/1957,3761)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1957 - 1 StR 321/56 (https://dejure.org/1957,3761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54

    Freispruch Tolsdorff

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Ein Befehl in diesem Sinne läßt dem Empfänger keinen Raum für eigenes Ermessen; es bleibt diesem nur übrig, das Gebotene in Handeln umzusetzen, also zu gehorchen, ohne eigene Wahl oder Entscheidung (vgl BGH 1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955, LM Nr. 3 zu § 47 MStGB).

    Glaubte er bei Abgabe der Schüsse in Ausführung eines dienstlichen Befehls zu handeln, so wäre für die Frage der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB zu untersuchen gewesen, ob - in Ermangelung eines wirklichen Befehls - das Bild, das Leingartner sich von dem vermeintlichen Befehl machte, jenen als verbrecherisch im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB erscheinen ließ und ob der Angeklagte dies erkannte; nur dann könnte ihn § 47 MStGB nicht entlasten (RMG 13/180, 184; BGH 1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955 S 15, insoweit, in LM Nr. 3 zu § 47 MStGB nicht veröffentlicht).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Es wird hierzu verwiesen auf die zur Zeit des Erlasses des angefochtenen Urteils noch nicht veröffentlichte Entscheidung BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55], Insbesondere S 396 ff, sowie die dort wiedergegebene einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich zum Teil auch mit § 47 MStGB auseinandersetzt.

    Werden die bisherigen Feststellungen über die Art, wie K. vorging, und über die übrigen Tatumstände in der neuen Hauptverhandlung bestätigt, so wird allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen verneint werden können, daß er bei seinem "Wüten" nicht von niedrigen Beweggründen geleitet war (vgl die in BGHSt 8, 393 ff [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] auf Seite 397, 398 inhaltlich wiedergegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofes 3 StR 333/51 vom 5. Juli 1951).

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Auch eine natürliche Handlung liegt nicht vor (vgl BGHSt 1, 20).
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Werden die bisherigen Feststellungen über die Art, wie K. vorging, und über die übrigen Tatumstände in der neuen Hauptverhandlung bestätigt, so wird allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen verneint werden können, daß er bei seinem "Wüten" nicht von niedrigen Beweggründen geleitet war (vgl die in BGHSt 8, 393 ff [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] auf Seite 397, 398 inhaltlich wiedergegebene Entscheidung des Bundesgerichtshofes 3 StR 333/51 vom 5. Juli 1951).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Sie ist, ebenso wie die Revision des Angeklagten L., trotz § 17 Abs. 2 StrFG 1954 zulässig, da die Angeklagten laut Sitzungsniederschrift nicht die Einstellung des Verfahrens, sondern ihre Freisprechung beantragt haben, sie auch nicht auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens hingewiesen worden sind (vgl. Bd VIII 99 ff, insbesondere 138, 140, 141 und BGHSt 2, 216).
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Das Urteil muß daher aufgehoben werden; denn möglicherweise erreicht L. aus den Gesichtspunkten des § 47 MStGB (in Verbindung mit § 59 StGB) oder des § 52 StGB anstelle der Einstellung des Verfahrens seine Freisprechung (wegen der Möglichkeit eines Schuldpruchs aus dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit vgl BGHSt 3, 105; BGH NJW 1954, 1126 Nr. 16; in diesem Falle wäre vor der Einstellung nach StFG 1954 die Frage der Verjährung zu prüfen).
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Das Urteil muß daher aufgehoben werden; denn möglicherweise erreicht L. aus den Gesichtspunkten des § 47 MStGB (in Verbindung mit § 59 StGB) oder des § 52 StGB anstelle der Einstellung des Verfahrens seine Freisprechung (wegen der Möglichkeit eines Schuldpruchs aus dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit vgl BGHSt 3, 105; BGH NJW 1954, 1126 Nr. 16; in diesem Falle wäre vor der Einstellung nach StFG 1954 die Frage der Verjährung zu prüfen).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Es kann unentschieden bleiben, ob ein Verstoß gegen § 55 StPO mit der Revision gerügt werden kann; die dies verneinende Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 1, 39 ist insoweit im Schrifttum angegriffen worden.
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Ein "Todesurteil" des sich in München aufhaltenden Gauleiters G. habe schon mangels Anhörung der Opfer keine rechtsverbindliche Wirkung gehabt; der sogenannte "Katastrophenbefehl" vom März 1945, nach dem jeder Waffenträger berechtigt und verpflichtet sein sollte, bei Wehrkraftzersetzung, Plünderung, Hoch- und Landesverrats Defaitismus usw. jedermann, also auch Zivilisten, ohne jedes Verfahren zu richten, sei rechtswidrig (BGHZ 3, 94, 106 f) [BGH 12.07.1951 - III ZR 168/50].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56
    Sie sind, als solche unbeachtlich, da der Revisionsführer nicht mitteilt, welche Beweismittel das Schwurgericht, unbenutzt gelassen haben soll (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und BGHSt 2, 168).
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1956 - 1 StR 300/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

  • RG, 09.04.1920 - IV 1174/19

    Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über

  • BGH, 13.12.1955 - 2 StR 342/55

    Orientierung des Begriffs des Gewerbes i.S.d. Gesetzes über den Verkehr mit

  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Ein solcher Befehl lässt dem Empfänger keinen eigenen Spielraum mehr, so dass ihm keine andere Wahl und Entscheidung bleibt und er das Gebotene in Handeln umsetzen muss (vergleiche die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 10.Juni 1955 - 1 StR 558/54 - und vom 22.Januar 1957 - 1 StR 321/56 - ).
  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Diese Befehle regelten den Einsatz der Angeklagten in dem Vernichtungslager - wenn auch auf längere Zeit im voraus - in bestimmter Weise und ordneten in den Folgebefehlen bestimmte Verrichtungen an, so dass den Angeklagten nach dem Inhalt der Anordnungen keine abweichende andere Wahl und Entscheidung blieb und sie das Gebotene in Handeln umsetzen mussten (vgl. BGH 1 StR 558/54, Urteil vom 10.6.1955 ; 1 StR 321/56, Urteil vom 22.1.1957 ).
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Darunter ist die dienstliche Anordnung eines Vorgesetzten an einen Untergebenen zu verstehen, die eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet und keinen Raum für eigenes Ermessen, für eine eigene Sachbeurteilung läßt (BGH LM MilStGB § 47 Nr. 3; ähnlich Urteile vom 22. Januar 1957 - 1 StR 321/56 - und vom 7. Oktober 1960 - 4 StR 242/60 - insoweit in BGHSt 15, 214 und NJW 1961, 373 Nr. 16 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Mit der Frage, inwieweit in der Zulassung von Tonbandaufnahmen gegen den Willen eines Beteiligten in der Hauptverhandlung ein Verfahrensverstoß erblickt werden kann, hat sich der erkennende, Senat bereits in dem Urteil 1 StR 321/56 vom 22. Januar 1957 befaßt.
  • LG Hamburg, 15.08.1968 - 21/67

    Massen- und Einzeltötungen durch Erschiessen und Erhängen von jüdischen

    Sämtliche Strafsenate des Bundesgerichtshofes halten - unbeschadet von Meinungsverschiedenheiten, die in Rechtsprechung und Lehre über Teilnahmetheorien bestehen und die in NSG-Verfahren häufig mit dem Stachinsky-Urteil vom 19.10.1962 (BGHSt 18, S.87 ff.) verknüpft werden - einhellig daran fest, dass jedenfalls der Täter und nicht lediglich Gehilfe nach § 49 StGB ist, der allein das Tatgeschehen beherrscht und seine Modalitäten bestimmt, denn ein solcher Straftäter will - auch im Sinne einer rein subjektiven Teilnahmelehre - die Tat in aller Regel als eigne (vgl. BGH v. 10.1.1956 BGHSt 8, S.393 ff.; BGH v. 22.1.1957: 1 StR 321/56, S.21 ; BGH v. 19.10.1962 BGHSt 18, S.87 (S.94); BGH v. 3.2.1960 BGHSt 14, S.123 ff. (S.129); BGH v. 9.4.1963: 5 StR 22/63 und BGH v. 20.7.1967: 9 StE 1/67 S.60), vgl. auch "Probleme der Verfolgung und Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen", Beck 1967, S.9 und 22).

    Darunter ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteile vom 22.1.1957: 1 StR 321/56, S.20 ; v. 9.6.1961: 5 StR 49/61, S.12/13 ) "die dienstliche Anordnung eines militärischen Vorgesetzten an einen Untergebenen zu verstehen, die eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet.

  • LG Hamburg, 09.03.1976 - 2/75

    Erschiessung von mindestens 50 Juden im Waldlager bei Bobruisk

    Dieser wird dadurch definiert, dass er eine genau bestimmte Handlung oder Unterlassung gebietet; er zielt auf exakten Gehorsam, ohne dem Befehlsempfänger einen Raum für eigenes Ermessen zu belassen (vgl. BGH 1 StR 321/56, S.20 mit Nachw.).
  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Zwar entspricht es der Lebenserfahrung, dass es Soldaten, insbesondere Mannschaftsangehörigen, häufig möglich war, einer ihnen unliebsamen Beschäftigung aus dem Wege zu gehen und sich mindestens in gewissem Umfang davor zu drücken (BGH, Urt. vom 22.1.1957 - 1 StR 321/56 S.28 ).
  • OLG Rostock, 23.03.1995 - II WsRH 35/94

    Mitwirkung an der Ermordung von Zivilisten, KPdSU-Funktionären, Kriegsgefangenen

    Nur ein rechtmässiger Befehl lässt nämlich dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen keinen eigenen Spielraum mehr, so dass ihm keine andere Wahl und Entscheidung bleibt und er das Gebotene in eigenes Handeln umsetzen muss (vgl. BGH Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 und vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 ).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Befehl dem Untergebenen ein genau bestimmtes, fest umrissenes Handeln gebietet, ohne die Möglichkeit eigenen Ermessens offen zu lassen, so dass dem Untergebenen nur übrig bleibt, das Gebotene in Handeln umzusetzen, also zu gehorchen, ohne eigene Wahl oder Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1955 - 1 StR 558/54 ; Urteil vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 - und vom 20.03.1967 - 2 StR 441/66 -).
  • OLG Rostock, 17.02.1995 - II WsRH 10/94

    Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300

    Denn nur ein rechtmässiger Befehl lässt dem Empfänger unter gewöhnlichen Umständen keinen eigenen Spielraum mehr, so dass ihm keine andere Wahl und Entscheidung bleibt und er das Gebotene in eigenes Handeln umsetzen muss (BGH Urteil v. 10.06.1955 - 1 StR 558/54 und vom 22.01.1957 - 1 StR 321/56 ).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

  • LG Hannover, 20.12.1968 - 2 Ks 2/67

    Erschiessung von mindestens 1200 Geisteskranken aus Heil- und Pflegeanstalten im

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69

    Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere

  • LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

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