Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,724
BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57 (https://dejure.org/1959,724)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1959 - II ZR 129/57 (https://dejure.org/1959,724)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1959 - II ZR 129/57 (https://dejure.org/1959,724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 195
  • NJW 1959, 721
  • MDR 1959, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.09.1913 - I 72/13

    Inwieweit gewähren die Forderungen für Arbeiten am Schiffe, die der Schiffer als

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
    Diese bereits vom Reichsgericht in RGZ 83, 130 ohne nähere Begründung vertretene Ansicht folgt eindeutig aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, durch die etwaige Zweifel, die nach dem Wortlaut der Vorschrift bestehen könnten, beseitigt werden.

    Wie aus den Diskussionen hervorgeht (Prot. 1892, 1898, 1918, 3771, 4470, 4475 f; vgl. auch 2543, 2606, 2609), wurden diese Fälle der Notwendigkeit als Notfälle bezeichnet (so auch das Reichsgericht in RGZ 83, 130, 132, 135; RG WarnRspr 1917 Nr. 78; OLG Hamburg HansRGZ 1928 B Sp. 213).

  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
    Davon entfällt allerdings nur ein Betrag von 1.589,59 DM auf das Schiffsgläubigerrecht der Beklagten zu 3. Legt aber ein Revisionskläger eine Revision gegen mehrere Streitgenossen ein, so ist bei der Ermittlung der Revisionssumme die gegen jeden einzelnen Streitgenossen gegebene Beschwer soweit zusammenzurechnen, als sie nicht identisch ist (§ 546 Abs. 3, § 5 ZPO; BGHZ 23, 333, 338 f) [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54].
  • RG, 05.02.1913 - I 258/12

    Schiffsgläubigerrecht; Internationales Privatrecht

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
    Dafür genügt freilich nicht das Vorliegen eines Vorvertrages oder Rahmenvertrages, der den Reeder nicht zur Abnahme verpflichtet (RGZ 81, 283, 287; OLG Hamburg HansRGZ 1928 B Sp. 214; wohl zu weit gehend OLG Rostock SeuffArch 65 Nr. 34); denn in diesem Falle kommt das Kreditgeschäft erst durch den vom Kapitän abgeschlossenen Kaufvertrag zustande.
  • BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70

    Heimathafen eines deutschen Seeschiffes bei fehlender gewerblicher Niederlassung

    Ob auch dann ein Schiffsgläubigerrecht nach § 754 Nr. 6 HGB entsteht, wenn das Geschäft im Rahmen des § 528 HGB abgeschlossen wird, ist streitig (vgl. BGHZ 29, 195, 204 [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57] m.w.N.).

    Der Normalfall bei der Vornahme eines Kreditgeschäftes durch den Kapitän in Notfällen außerhalb des Heimathafens ist der Abschluß auf Grund der gesetzlichen Vertretungsmacht für den Reeder (vgl. BGHZ 29, 195, 203) [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57].

    Daraus ergibt sich zugleich, daß die Kreditgeschäfte zur Ausführung der Reise im Sinne des § 528 HGB notwendig waren und damit in einem "Notfalle" im Sinne des § 754 Nr. 6 HGB erfolgten (BGHZ 29, 195), was die Revision bezweifelt.

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95

    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Wiesbaden, 07.10.1997 - 8 Ca 1172/97

    Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Anwendbarkeit des Übereinkommens über

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.11.1961 - III ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision schließlich darauf hinweist, das Berufungsgericht habe sich nicht mit dem Vortrag der Beklagten - die wenigen in der Innenstadt noch verfügbaren Trümmergrundstücke hätten einen "Monopolcharakter", der den Preis um ein Vielfaches in die Höhe schnellen lasse, so daß der erzielbare Preis nicht dem "wirklichen" oder "dauernden" oder "nachhaltigen" Wert entspreche, es bestehe ein Mißverhältnis zwischen diesen Monopolpreisen und den öffentlichen Abgaben, und eine Entschädigungsermittlung an Hand der überhöhten Preise widerspreche der sozialen Bindung des Eigentums - auseinandergesetzt und dadurch die §§ 551 Nr. 7, 287 ZPO verletzt, ist zu sagen: Mit diesen Ausführungen greift die Beklagte die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Bemessung der Entschädigung (vgl. BGHZ 6, 270, 293 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 11, 156 [BGH 04.11.1953 - VI ZR 64/52] ; 14, 106 [BGH 23.06.1954 - II ZR 91/53] ; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54] ; 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] ; 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56] ; 29, 207 [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57] und 217; 30, 281) grundsätzlich an.
  • BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62

    Vertretungsmacht des Kapitäns

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1959 (BGHZ 29, 195) ausgesprochen, daß die Worte "in Notfällen" im § 754 Nr. 6 HGB, die im § 528 HGB fehlen, kein zusätzliches Erfordernis für die Entstehung eines Schiffsgläubigerrechts bei Kreditgeschäften des Kapitäns aufstellen, sondern nur bedeuten, das Kreditgeschäft müsse notwendig im Sinne des § 528 HGB, d.h. zur Erhaltung des Schiffs oder zur Ausführung der Reise erforderlich gewesen sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht