Rechtsprechung
BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung - Pflicht zur Angabe von Sicherungsübereignungen bei der Leistung eines Offenbarungseides - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbotsirrtumes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Tatbestandsirrtumes - Rechtliche Zuordnung ...
Papierfundstellen
- MDR 1957, 370
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1958 - 5 StR 589/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Ersichtlich ist es hierbei im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 589/57 (…GA 1958, 213) davon ausgegangen, daß der Rückübereignungsanspruch dann, wenn die Rückübertragung von der Zahlung eines Schuldbetrages abhängt, der höher ist als der Erlös, welcher bei der Verwertung der Sache im günstigsten Falle erzielt werden könne, wertlos sei und der Schuldner ihn im Vermögensverzeichnis nicht anzugeben brauche.Im Hinblick auf die Rüge der Revision, der Angeklagte habe sich eines Wahnverbrechens und nicht eines Versuchs schuldig gemacht, sei der Vollständigkeit halber vom Boden der bisherigen rechtlichen Beurteilung des Landgerichts aus auf folgendes hingewiesen: Zu der in dem erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs 5 StR 589/57 vom 14. November 1958 ausgesprochenen Rechtsansicht, daß in dem dort erörterten Falle Versuch vorläge, braucht entgegen der Ansicht der Revision hier nicht Stellung genommen zu werden.
- BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56
Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …
Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Wegen der hierfür maßgebenden Grundsätze wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats 5 StR 522/58 vom 30. Januar 1959 (vgl. auch BGHSt 10, 8, 15) [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56] verwiesen. - BGH, 07.11.1956 - 6 StR 70/56
Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Ein Verbotsirrtum käme danach dann in Betracht, wenn der Angeklagte der Auffassung gewesen wäre, er dürfe sich, ohne Unrecht zu tun, von der Wahrheit entfernen (BGHSt 10, 15; BGH 4 StR 383/58 S. 9). - BGH, 06.11.1958 - 4 StR 383/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Ein Verbotsirrtum käme danach dann in Betracht, wenn der Angeklagte der Auffassung gewesen wäre, er dürfe sich, ohne Unrecht zu tun, von der Wahrheit entfernen (BGHSt 10, 15; BGH 4 StR 383/58 S. 9). - BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
Auszug aus BGH, 22.01.1960 - 4 StR 515/59
Durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1959 - 1 StR 294/59 - (NJW 1960, 205; außerdem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), ist jedoch ausgesprochen, daß die Anwartschaft des Sicherungsgebers auf Rückfall des Eigentums oder sein Anspruch auf Rückübereignung der zur Sicherung übereigneten Gegenstände bei Tilgung der gesicherten Forderung nicht schon deshalb offensichtlich wertlos sind, weil im Zeitpunkt der Leistung des Offenbarungseides die gesicherte Forderung - oder ihr liest - dem Zeitwert des übereigneten Gegenstandes gleichkommt oder ihn übersteigt.
- BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05
Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen …
Denn die "Umdeutung" einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. Reichsgericht, Urteil des V. Strafsenats vom 21. August 1941 - 5 D 264/41 -, RGSt 75, S. 304; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/59 -, MDR 1957, S. 370; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 -, BGHSt 23, 283 ; Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 -, BGHSt 31, 63 ; Oberlandesgericht Celle…, Beschluss vom 25. Juni 1986 - 3 Ss 89/86 -, JR 1987, S. 34 m. krit. Anm. Seebode; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86 -, NJW 1987, S. 1211 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89 -, NStZ 1990, S. 24 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 23. April 1996 - 4 StR 142/96 -, NStZ-RR 1997, S. 22; differenzierend Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 3 Ss 238/04 -, NStZ 1985, S. 423 m. zust. Anm. Seebode).