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BGH, 22.01.1968 - III ZR 17/67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Entschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Enteignung auf Grund der Vorschriften über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht - Bestimmtheit eines Antrages im Rahmen einer Geldforderung - Zulässigkeit der Erhebung einer Widerklage ...
Papierfundstellen
- WM 1968, 606
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 68/02
Rechtsstellung des Enteignungsbegünstigten nach Festsetzung der …
Zu Unrecht stützt das Berufungsgericht seine Auffassung, es reiche für die (weitergehende) gerichtliche Nachprüfung der Entschädigungsfestsetzung auf die Anschlußberufung der Beteiligten zu 2, daß die Beteiligten zu 1 ihren Antrag auf gerichtliche Entscheidung fristgerecht gestellt hätten, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Klage und Widerklage in Enteignungsentschädigungsverfahren nach § 61 LBG (Senatsurteil BGHZ 35, 227, 229 ff) und § 30 Abs. 1 PrEnteigG (Senatsurteil vom 13. Juli 1978 - III ZR 112/75 = NJW 1979, 923; vgl. auch - zu § 9 Abs. 3 AKG - Senatsurteil vom 22. Januar 1968 - III ZR 17/67 - WM 1968, 606, 608). - BGH, 13.07.1978 - III ZR 112/75
Annahme von Ersatzland als Entschädigung
Entschließe sich ein Beteiligter zur Klage, so sei es ihm zuzumuten, daß sein Gegner auch noch nach Abschluß der Klagefrist eine von dem Bestand der Klage unabhängige Widerklage erhebe (BGHZ 35, 227 = WM 1961, 826; s.a. Senatsurteil vom 22. Januar 1968 - III ZR 17/67 - WM 1968, 606). - BGH, 16.03.1970 - III ZR 119/68
Anspruch auf Entschädigung für eine in Anspruch genommene Grundstücksfläche - …
Das hat der Senat im einzelnen bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1968 - III ZR 17/67 S. 21 ff (WM 1968, 606) dargelegt.
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