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BGH, 22.01.1968 - NotSt (B) 1/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde eines Notars gegen die Verhängung eines Berufsverbots - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine gegen einen Notar erlassene Entscheidung in einem Disziplinarverfahren - Verwendung von Beträgen eines Notaranderkontos zu eigenen Zwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 852
- MDR 1968, 435
- DNotZ 1968, 501
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66
Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit
Auszug aus BGH, 22.01.1968 - NotSt (B) 1/67
Daß gegen eine nach § 54 Abs. 3 BNotO ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts die Beschwerde ausgeschlossen sein sollte, kann um so weniger angenommen werden, als eine derartige Entscheidung nur die anwaltliche Tätigkeit eines Anwaltsnotars betrifft und nach der - allerdings nicht unmittelbar anwendbaren (BGHSt 21, 232, 235 [BGH 05.12.1966 - NotSt Brfg 2/66] bis 237) - Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung gegen die entsprechende Entscheidung des Ehrengerichtshofs die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen ist (§ 157 BRAO). - RG, 21.09.1933 - II 662/33
Ist gegen einen Beschluß des erkennenden Gerichts, durch den der Antrag auf …
Auszug aus BGH, 22.01.1968 - NotSt (B) 1/67
Jedenfalls besteht nicht der geringste Anhalt dafür, daß der § 79 BDO von dem strafprozessualen Grundsatz abweichen will, wonach sich der Ausschluß der Beschwerde auf Entscheidungen und Verfügungen beschränkt, die in innerem Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, nur der Urteilsvorbereitung dienen und daher bei der Urteilsfällung selbst der nochmaligen Prüfung des Gerichts unterliegen (RGSt 67, 310, 312;… Löwe/Rosenberg a.a.O. Anm. 1 und 3 b).
- BGH, 02.07.1984 - NotSt (B) 1/84
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Notar - Entrichtung von Abgaben an eine …
Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 105 BNotO, § 79 BDO; vgl. BDH 3, 64; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1968 - NotSt (B) 1/67 = DNotZ 1968, 501). - BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 10/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wurde durch Beschluß des Senats für Notarsachen des Bundesgerichtshofes vom 22. Januar 1968 (NotSt (B) 1/67 = NJW 1968, 852 [BGH 22.01.1968 - NotSt B 1/67]) zurückgewiesen. - OLG Köln, 23.10.1980 - 2 X (Not.) 3/80
Anfechtung von Maßnahmen der Notarkammer nach § 75 BNotO/ Zulässigkeit von …
Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 22. t 1968 (DNotZ 1968, 501) ausgeführt hat, entspricht es dem Interesse der vorsorgenden Rechtspflege, wenn die Notare ihre Amtstätigkeit grundsätzlich an ihrem Amtssitz und in ihren Amtsräumen ausüben, soweit nicht die Art der Geschäfte etwas anderes erfordert. - BGH, 11.12.1978 - NotSt (B) 1/78
Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Vertreter der Einleitungsbehörde - …
§ 79 Abs. 1 BDO ist dem § 305 StPO nachgebildet (BGH NJW 1968, 852, 853 = DNotZ 1968, 502). - BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 9/72
Rechtsmittel
Seine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 22. Januar 1968 (NotSt (B) 1/67).