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   BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74   

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https://dejure.org/1975,5013
BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74 (https://dejure.org/1975,5013)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1975 - 1 StR 580/74 (https://dejure.org/1975,5013)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 (https://dejure.org/1975,5013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Notzucht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für eine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74
    Dieser Grundsatz ist nicht, wie die Revision meint, durch spätere Entscheidungen (BGHSt 7, 82; 19, 369; 23, 176) aufgegeben worden.

    Es ist zwar richtig, daß vielfach solche Abweichungen erst von einem Sachverständigen festgestellt werden können (BGHSt 7, 82, 85); jedoch müssen dann bestimmte Anhaltspunkte vorliegen.

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74
    Dieser Grundsatz ist nicht, wie die Revision meint, durch spätere Entscheidungen (BGHSt 7, 82; 19, 369; 23, 176) aufgegeben worden.

    Die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 176) betrifft den Extremfall einer Triebanomalie, der mit dem vorliegenden Fall nicht zu vergleichen ist.

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74
    Es ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters, den Wert einer Zeugenaussage, insbesondere ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen - auch dann, wenn der Zeuge in der Pubertät steht und Opfer eines Sexualdelikts ist; ausgenommen sind Aussagen, die besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten aufweisen (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 594/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen -

    Auszug aus BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74
    Das Ergebnis einer psychologischen Untersuchung der zur Tatzeit Fünfzehnjährigen stände deshalb auf unsicherem Boden, so daß eine Aufklärung in dieser Richtung sich nicht aufdrängte (BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 594/65).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Der Vorsitzende durfte sich mit der Erklärung der Schöffin begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hielt (vgl. zu § 54 GVG a.F.: BGH, Urteile vom 22.1.1975 - 1 StR 580/74; 27.5.1975 - 1 StR 41/75; 7.10.1975 - 1 StR 424/75; 3.2.1976 - 1 StR 768/75; 11.5.1976 - 1 StR 612/75; 31.5.1979 - 4 StR 182/79).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82

    Schöffe - Verhinderung - Entbindung - Schöffenamt - Hinderungsgrund -

    Seine Entscheidung konnte nachträglich nicht dadurch fehlerhaft werden, daß der Schöffe entgegen der ursprünglichen Planung bereits vor dem Hauptverhandlungstermin aus dem Urlaub zurückgekehrt war und somit der Hinderungsgrund entfallen war (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 149/79

    Anforderungen an die richterliche Prüfung eines "sonst" minder schweren Fall des

    Ein Ausnahmefall (vgl. BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636; BGH, Urt. v. 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 -)liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 24.03.1976 - 3 StR 41/76

    Erfüllung der Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung - Ablehnung eines

    Entscheidend sind die Eigenart und die besondere Gestaltung des Falles (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74 - sowie BGH NJW 1961, 1636; weitere Nachweise bei Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO, 22. Aufl. Anm. III 3 e zu § 244).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 18/80

    Wertung einer Zeugenaussage als Aufgabe des Tatrichters - Beurteilung der

    Das gilt auch für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussage eines jugendlichen Opfers eines Sexualdelikts (BGH, Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 580/74).
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