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   BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75   

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https://dejure.org/1976,5663
BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75 (https://dejure.org/1976,5663)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1976 - KRB 1/75 (https://dejure.org/1976,5663)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 (https://dejure.org/1976,5663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 504
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75
    Ihr Verschulden liegt allein darin, pflichtwidrig die ihnen zuzumutenden Erkundigungen nicht eingeholt zu haben (BGHSt 21, 18, 21 [BGH 27.01.1966 - KRB 2/65] - "Klinker").
  • BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74

    Unwirksamkeit von Verträgen - Herabsetzung von Geldbußen - Aufhebung von

    Auszug aus BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75
    Die von den Beschwerdeführern vermißte erschöpfende Darlegung der Zumessungsgründe ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Beschl , v. 19. September 1974 - KRB 2/74 - S. 8).
  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von

    In der Regel ist deshalb nur eine einzige Pflichtverletzung anzunehmen, wenn in einem Betrieb in gewissem Zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1).
  • BGH, 24.03.1981 - KRB 4/80

    Aufsichtspflicht - Aufsichtspflichtverletzung - Kausalverlauf - Aufsichtsmaßnahme

    Eine Verurteilung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß § 130 OWiG setzt die Feststellung eines hypothetischen Kausalverlaufs zwischen der pflichtwidrig unterlassenen Aufsichtsmaßnahme und der in einem Betrieb begangenen Ordnungswidrigkeit voraus (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 - LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1).
  • BGH, 21.10.1986 - KRB 5/86

    Verjährungsbeginn - Aufsichtspflichtverletzung

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in der Regel nur eine einzige Aufsichtspflichtverletzung anzunehmen ist, wenn in einem Betrieb in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGHSt 32, 389 ff,; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1985 - KRB 3/85 = WuW/E BGH 2205).
  • BGH, 24.02.1976 - KRB 2/75

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinen Beschluß von 22. Januar 1976 - KRB 1/75 - entschieden hat, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Kammergericht unter den hier festgestellten Umständen, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeltfaktors, die Ordnungswidrigkeiten, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, gegenüber dem Verhalten der Betroffenen zu 2 und 3 im Arbeitskreis Dach- und Dichtungsbahnen als rechtlich selbständige Taten gewertet hat.

    Dafür ist sie aber bereits in den Verfahren KRB 1/75 (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1976) zur Verantwortung gezogen worden.

  • BGH, 06.11.1984 - KRB 4/84

    Rechtsmittel

    Aber selbst wenn für die beiden Absprachen und die ihnen folgenden Verträge jeweils andere Angehörige der Nebenbetroffenen verantwortlich gewesen sein sollten, so ist dem Betroffenen, der dies nicht verhindert hat, nur eine einheitliche Pflichtverletzung anzulasten, die nicht vor Beendigung der letzten, die Merkmale der objektiven Bedingung der Ahndung erfüllenden Handlung beendet war (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 - LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84 a.a.O.).
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