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   BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84   

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https://dejure.org/1985,16074
BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84 (https://dejure.org/1985,16074)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1985 - KZR 3/84 (https://dejure.org/1985,16074)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - KZR 3/84 (https://dejure.org/1985,16074)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung und Auslagenerstattung wegen unrechter vorzeitiger Kündigung eines Werbevertrages - Anspruch auf Ersatz entgangener Provisionen wegen abgesagter Funkwerbung und Fernsehwerbung - Recht zur fristlosen Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71

    Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
    Gegenstand des Rechtsverhältnisses der Parteien war demgemäß eine umfassende, vielfältige Werbe tätigkeit der Klägerin im Sinne eines Geschäftsbesorgungsdienstvertrages (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.5.1972 - VII ZR 49/71, WM 1972, 947 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
    Davon abgesehen kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Höhe des Erstattungsanspruchs durch die fehlerhafte Würdigung der Vertragsbeziehungen der Parteien zum Nachteil der Klägerin beeinflußt worden ist Unter diesem Blickpunkt wird sich auch die Frage stellen, ob eine ergänzende Vertragsauslegung überhaupt in Betracht kommt, die vom Berufungsgericht angenommene Regelungslücke nicht vielmehr durch die dispositiven Vorschriften des Gesetzes - hier insbesondere durch die §§ 675, 670 BGB - geschlossen werden kann (vgl. BGHZ 77, 301, 304 f. [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] m.w.N.; BGH, Urt. v. 24.6.1982 - VII ZR 244/81, NJW 1982, 2190 f.).
  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 244/81

    Architektenbindung nach Inkrafttreten des Koppelungsverbots des

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
    Davon abgesehen kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts zur Höhe des Erstattungsanspruchs durch die fehlerhafte Würdigung der Vertragsbeziehungen der Parteien zum Nachteil der Klägerin beeinflußt worden ist Unter diesem Blickpunkt wird sich auch die Frage stellen, ob eine ergänzende Vertragsauslegung überhaupt in Betracht kommt, die vom Berufungsgericht angenommene Regelungslücke nicht vielmehr durch die dispositiven Vorschriften des Gesetzes - hier insbesondere durch die §§ 675, 670 BGB - geschlossen werden kann (vgl. BGHZ 77, 301, 304 f. [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79] m.w.N.; BGH, Urt. v. 24.6.1982 - VII ZR 244/81, NJW 1982, 2190 f.).
  • BGH, 12.10.1984 - V ZR 31/83

    Berücksichtigung einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
    Die Abweisung des Hilfsantrags unterliegt schon deshalb der Aufhebung, weil dieser Antrag nur für den Fall der Abweisung des Hauptantrags gestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 1984 - V ZR 31/83 - Senatsumdruck S. 17 - nicht veröffentlicht; Reinicke NJW 1967, 513, 518, 519, 520).
  • RG, 02.12.1922 - III 106/22

    Kündigungsrecht beim Dienstvertrag

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 3/84
    Diese Vorschriften sind abdingbar, und ihre Anwendung ist im Regelfalle ausgeschlossen, soweit sich die Parteien zeitlich gebunden haben (vgl. hierzu RGZ 105, 416, 417).
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