Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1987 - III ZR 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1408
BGH, 22.01.1987 - III ZR 1/86 (https://dejure.org/1987,1408)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - III ZR 1/86 (https://dejure.org/1987,1408)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - III ZR 1/86 (https://dejure.org/1987,1408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bierlieferungen an Bordell

§ 134 BGB (hier i.V.m. § 184a StGB aF (= §§ 184a, 184b StGB nF), § 120 Abs. 1 OWiG), § 138 BGB, nicht jede objektive Förderung einer strafbaren Handlung ist gesetzeswidrig, hier: erlaubtes Hilfsgeschäft

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit von Verträgen über Bierlieferungen an ein Bordell - Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Gesetz- bzw. Sittenwidrigkeit von Bierlieferungsverträgen mit Bordellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Lieferverträgen an ein Bordell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 999
  • MDR 1987, 1005
  • WM 1987, 1106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.12.1984 - RReg. 4 St 172/84
    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - III ZR 1/86
    § 184a ist ein "eigenhändiges" Delikt, das nur von den Prostituierten selbst begangen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1985, 1566; Horn, SK-StGB, § 184a Rn. 5).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Schließlich wird die Sittenwidrigkeit der Vorführung pornographischer Filme (BVerwGE 71, 34, 38 zur Versagung einer Gaststättenerlaubnis) oder des Vertriebs pornographischer Schriften ebenso verneint wie die Sittenwidrigkeit von Verträgen über Zulieferungs- und Hilfsleistungen für Betriebe mit sittenwidrigen Veranstaltungen (BGHZ 63, 365, 367 zur Wirksamkeit von Pachtverträgen über Bordelle unter Aufgabe früherer Rspr; BGH NJW-RR 1987, 999 zur Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages mit einem Bordell).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der umstrittene Vertrag auch nicht mit einem (rechtlich wirksamen) Bierlieferungsvertrag an ein Bordell (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1987 - III ZR 1/86 = WM 1987, 1106, 1107) gleichgesetzt werden, weil es sich bei jenem nur um ein bloßes Hilfsgeschäft handelt, welches selbst wertneutral ist, während die Vereinbarung vom 15. Oktober 1992 unmittelbar von dem beschriebenen Unwerturteil erfaßt wird (vgl. für einen Anzeigenvertrag BGHZ 118, 182, 187 ff.).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

    Es handelte sich auch nicht etwa um ein bloßes untergeordnetes Hilfsgeschäft, das nur einen entfernten Zusammenhang mit dem verbotenen Unrecht aufwies (wie es der Senat etwa bei der Lieferung von Getränken für einen Bordellbetrieb entschieden hat, vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1987 - III ZR 1/86 = BGHR BGB § 138 Abs. 1 Bordell 1); vielmehr hing hier die gesamte Existenz des Betriebes von der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Beklagte ab und profitierte die Beklagte unmittelbar von den durch die verbotene Tätigkeit zu erzielenden Einnahmen, indem daraus die Rückzahlung der Darlehnsraten aufgebracht werden sollte und außerdem vorrangig die bei der Beklagten bestehenden Altschulden des W. abgelöst wurden.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2000 - 7 U 160/00

    Sittenwidrigkeit der Bereitstellung von 0190-Nummern für Telefonsexanbieter

    Anerkannt ist, dass sich die Sittenwidrigkeit eines Rechts- oder Lebensverhältnisses nicht unbeschränkt auf alle damit in engerem oder weiterem Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen erstreckt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1379; NJW-RR 1987, 999).

    In den zuletzt genannten Fällen aber ist anerkannt, dass sie der Regelung des § 138 Abs. 1 BGB nicht unterfallen (vgl. dazu BGHZ 63, 365; NJW-RR 1987, 999; NJW-RR 1990, 750), es sei denn, es liegen - wofür hier nichts spricht - besondere verwerfliche Umstände vor.

  • OLG Stuttgart, 21.04.1999 - 9 U 252/98

    Sittenwirdrigkeit eines Telefonsexvertrags, 0190-Nummer

    Der Bundesgerichtshof hat untergeordnete Hilfsgeschäfte zum Beispiel angenommen bei einem Bierlieferungsvertrag für ein Bordell (BGH NJW-RR 1987, 999), beim Mietvertrag mit einer Prostituierten, soweit das Gewähren von Wohnung nach § 180 Abs. 3 StGB nicht strafbar war (BGH NJW 1970, 1179) und bei einer BGB -Gesellschaft über den Betrieb eines Bordells (BGH NJW-RR 1988, 1379).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01

    Telefonsexverträge unter 0190-Servicenummern - Sittenwidrigkeit - Telefonvertrag

    (BGH WM 1987, 1106 = MDR 1987, 1005).
  • AG Homburg, 21.11.2000 - 16 C 180/00

    Telefonsex; Sittenwidrigkeit; Telekommunikationsvertrag

    Vielmehr muß die Förderung ihrer Art nach in einem solch engen Zusammenhang mit der sittenwidrigen Tätigkeit stehen, daß sie von deren Sittenwidrigkeit umfaßt wird (BGH NJW-RR 1988, 1379; NJW-RR 1987, 999).
  • AG Bad Homburg, 21.11.2000 - 16 C 180/00
    Vielmehr muß die Förderung ihrer Art nach in einem solch engen Zusammenhang mit der sittenwidrigen Tätigkeit stehen, daß sie von deren Sittenwidrigkeit umfaßt wird ( BGH NJW-RR 1988, 1379 [BGH 16.05.1988 - II ZR 316/87] ; NJW-RR 1987, 999 [BGH 22.01.1987 - III ZR 1/86] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht