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BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Tatbegehung zur Suchtfinanzierung - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für eine Gefährlichkeitsprognose - Folgen der Versicherungen des Angeklagten, keine Drogen mehr zu nehmen auf die Entscheidung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 73
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.2012 - 4 StR 636/11
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …
Maßgebend ist jedoch, ob die Gefahr, dass der Angeklagte infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (BGH, Beschluss vom 22.01.1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73 m.w.N.). - BGH, 27.06.2018 - 1 StR 188/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Gefährlichkeitsprognose: …
Maßgebend für die Prognose ist, ob die Gefahr, dass der Angeklagte infolge seines Hangs erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, im Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung besteht (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203 und vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73). - BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangen, dass der Angeklagte seit Ende 2015 durchgehend abstinent von Drogen lebte, wird dieser Umstand bei der Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen besonders zu beachten sein; maßgebend für die Beurteilung eines Hangs im Sinne des § 64 StGB und für die Gefahrprognose ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295, 296; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73).