Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2476
BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 (https://dejure.org/1997,2476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den Tötungsdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 233
  • StV 1997, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Die für § 225 StGB a.F. erforderliche Absicht muß sich auf den Eintritt einer der in § 224 StGB genannten schweren Folgen der Körperverletzung beziehen und ist deshalb - in der Regel - mit einem direkten Tötungsvorsatz nicht zu vereinbaren (vgl. Schmitt JZ 1962, 392), mag auch die die schwere Folge verursachende Körperverletzung selbst als Mittel zur Tötung gewollt gewesen sein und deshalb als deren Durchgangsstadium erscheinen (vgl. BGHSt 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].

    Einen solchen alternativen Vorsatz (vgl. Jakobs NJW 1969, 437, 438 Anm. zu BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; ferner Schönke/Schröder/Cramer StGB § 15 Rdn. 90 f.; Lackner StGB 21. Aufl. § 15 Rdn. 29 m.w.Nachw.), hat das Landgericht aber nicht festgestellt.

  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach dieser Entscheidung ist das tateinheitliche Zusammentreffen eines versuchten Tötungsdelikts mit § 225 StGB a.F. "allenfalls" bei bedingtem Tötungsvorsatz denkbar (vgl. ferner BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach überwiegender Auffassung diente das Merkmal der Absicht dazu, einen lediglich bedingten Vorsatz auszuschließen, so daß zur Verwirklichung der Qualifikation des § 225 StGB a.F. ein Handeln mit direktem Vorsatz erforderlich, aber auch ausreichend war (BGHSt 21, 194; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 225 Rdn. 1; Lackner StGB 20. Aufl. § 225 Anm. 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 225 Anm. 2; Horn-SK StGB § 225 Rdn. 3; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. § 225 Anm. 1, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Zwar trifft es zu, daß die Körperverletzung notwendiges Durchgangsstadium der Tötung ist, so daß der Tötungsvorsatz stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden ist (BGHSt 16, 122, 123 st. Rspr.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96
    Nach dieser Entscheidung ist das tateinheitliche Zusammentreffen eines versuchten Tötungsdelikts mit § 225 StGB a.F. "allenfalls" bei bedingtem Tötungsvorsatz denkbar (vgl. ferner BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Für das Verhältnis zwischen einem mit bedingtem Tötungsvorsatz begangenen Totschlagsversuch und einer für den Fall des Überlebens alternativ zumindest für möglich gehaltenen schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1, Abs. 2 StGB zum Nachteil desselben Opfers ist allerdings bereits anerkannt, dass sich nach der Vorstellung des Täters gegenseitig ausschließende Folgen (sofortiger Tod oder Weiterleben mit schweren Folgen) Gegenstand von zwei nebeneinander bestehenden Vorsätzen sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95, NStZ 1995, 589; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234 (jeweils zu § 225 Abs. 1 aF); Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981 m. abl.
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 317/17

    Schwere Körperverletzung (Abgrenzung der Tatbestandsvarianten: geistige Krankheit

    b) Die Strafkammer hat die Tatbestandsvariante des Siechtums im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3, 2. Var. StGB dagegen tragfähig verneint, da ausweislich des angefochtenen Urteils nicht zu erwarten ist, dass sich das Krankheitsbild des Nebenklägers verschlechtert, er nach wie vor zu eigenständiger Lebensführung in der Lage ist und seine allgemeine Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 % gemindert ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, StV 1997, 188; Beschluss vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Siechtum 1).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Die Vorschrift ist - etwa nach strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch - auch bei direktem Tötungsvorsatz anwendbar; die entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1997, 233, 234) ist überholt.

    Bei direktem Tötungsvorsatz - wie hier - war zu § 225 StGB in der Fassung vor Inkrafttreten des Verbrechensbekämpfungsgesetzes, nach dem mit erhöhter Freiheitsstrafe bedroht wurde, wenn eine der schweren Folgen "beabsichtigt und eingetreten" war, Tateinheit (nur) dann für möglich gehalten worden, wenn sich ein direkter - alternativer -Vorsatz sowohl auf den Tod des Opfers als auch für den Fall, daß dieser "Erfolg" nicht eintreten sollte, auf eine dann ernsthaft in Betracht gezogene schwere Körperverletzungsfolge im Sinne des § 224 StGB a.F. gerichtet hat (vgl. BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3 = NStZ 1997, 233, 234).

  • BGH, 31.01.2007 - 1 StR 429/06

    Tötungsvorsatz; schwere Körperverletzung (Siechtum; Lähmung; Erörterungsmangel);

    Alt. StGB sein (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 (aF) Lähmung 1, Siechtum 1; BGH NStZ 1997, 233, 234; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 226 Rdn. 10 ff.; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 226 Rdn. 7).
  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. RGSt jeweils aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - 2 StR 173/65, aaO; vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233; 234).
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Des Weiteren wird dann zu bedenken sein, dass auch bei Feststellung von Tötungsabsicht die Annahme nicht ausgeschlossen wäre, dass der Angeklagte - alternativ für den Fall, dass der (nur) für möglich gehaltene Tod des Opfers ausbleiben sollte - in der Absicht oder mit dem sicheren Wissen handelte, eine schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB) herbeizuführen (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12 Rn. 4 mwN; Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 Rn. 13 f.; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96 Rn. 8, zu §§ 224, 225 StGB aF).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen einem vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikt und einem vollendeten vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt keine Tateinheit vor, sondern das Körperverletzungsdelikt tritt - soweit tatbestandlich überhaupt anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234) - als subsidiär zurück (std. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 136/61, BGHSt 16, 122, 123; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 211 Rn. 107 und § 212 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Während der Bundesgerichtshof bisher die Auffassung vertritt, die versuchte Tötung verdränge die vorsätzliche Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223a und 224 StGB a.F. (= §§ 223, 224 und 226 Abs. 1 StGB i.d.F. des 6.StrRG), nimmt die Rechtsprechung beim Zusammentreffen mit beabsichtigter schwerer Körperverletzung (§ 225 StGB a.F. = § 226 Abs. 2 StGB n.F.; in BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68] noch offengelassen, so jetzt aber BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95; anders für den Fall des Handelns mit direktem Tötungsvorsatz BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 3), mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB a.F. = § 227 StGB n.F.; dazu BGHSt 35, 305, 307 [BGH 27.07.1988 - 3 StR 139/88]/308) und mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen in der Alternative des Quälens (§ 223b Abs. 1 StGB a.F. = § 225 Abs. 1 StGB n.F.; dazu BGHR StGB § 223b Konkurrenzen 2 sogar für den Fall des vollendeten Totschlags; zur Annahme von Tateinheit von Mißhandlung eines Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge BGHSt 41, 113, 115 f.) [BGH 30.03.1995 - 4 StR 768/94] Tateinheit an, und zwar ausdrücklich mit Rücksicht auf die Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs.
  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12

    Bedingter und direkter Tötungsvorsatz und sicheres Wissen um die schweren Folgen

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, dass der Angeklagte bei den Stichen in den Kopf des Nebenklägers einerseits mit dem von der Strafkammer "zumindest" festgestellten bedingten Tötungsvorsatz gehandelt hat, er aber andererseits für den Fall, dass dieser Erfolg nicht eintreten sollte, die tatsächlich eingetretenen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB als sichere Folgen seiner Handlungen vorausgesehen hat (vgl. zum Vorliegen von direktem Tötungsvorsatz und wissentlichem Herbeiführen der schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB: BGH, Urteile vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234; vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981, und vom 25. Juni 2002 - 5 StR 103/02, BGHR StGB § 226 Abs. 2 schwere Körperverletzung 2).
  • BGH, 20.02.1997 - 5 StR 26/97

    Zulassung der Revision zur Klärung des Verhältnisses der Tötungsdelikte zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht