Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2977
BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01 (https://dejure.org/2002,2977)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - 4 StR 392/01 (https://dejure.org/2002,2977)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01 (https://dejure.org/2002,2977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 472 Abs. 1 StPO; § 323c StGB
    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund abweichende Verurteilung des Angeklagten); Rechtsgüter der unterlassenen Hilfeleistung; Erstattungspflicht

  • lexetius.com

    StPO §§ 395 Abs. 2 Nr. 1, 472 Abs. 1

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1356
  • NStZ 2002, 385
  • Rpfleger 2002, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Insofern ist die Rechtslage in Bezug auf die notwendigen Auslagen der in dem Fall einer Verurteilung wegen Vollrausches vergleichbar (vgl. BGHSt 20, 284; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2001- 3 ARs 29/2001).
  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Soweit die Angeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden ist, liegt ihrer Verurteilung aber nicht nur derselbe geschichtliche Vorgang im Sinne des § 264 StPO zugrunde (vgl. BGHSt 39, 164, 165), sondern auch eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne.
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60
    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312; BGH GA 1968, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2001 - 5 ARs 36/01

    Anfrage; Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Der 5. Strafsenat hat auf Anfrage des Senats (Beschluß vom 20. November 2001) mitgeteilt, daß er an seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung nicht festhalte (Beschluß vom 13. Dezember 2001 - 5 ARs 36/01).
  • BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59

    Strafrechtliche Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung - Fehlender

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Der Auffassung, bei einer Verurteilung nach § 323 c StGB entfalle die Erstattungspflicht, weil diese Vorschrift allein dem allgemeinen Interesse daran diene, daß bei Unglücksfällen geholfen werde (BGH, Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59; OLG Nürnberg AnwBl 1971, 183; Franke KK 4. Aufl. § 472 Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 472 Rdn. 6; vgl. auch OLG Hamm NJW 1962, 359 zu dem anders gelagerten Fall eines Teilfreispruchs hinsichtlich der die Nebenklage begründenden Tat), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 26.04.1988 - 3 Ws 103/88

    Verfolgung von Straftaten im Wege der Privatklage; Vorwurf der unterlassenen

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Dies sind nach nunmehr herrschender Meinung - jedenfalls auch - die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (OLG Celle NStZ 1988, 568; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370, 2371; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 323 c Rdn. 1; Rudolphi aaO; Spendel aaO Rdn. 27; Tröndle/Fischer aaO jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 244/92
    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
    Dies sind nach nunmehr herrschender Meinung - jedenfalls auch - die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (OLG Celle NStZ 1988, 568; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370, 2371; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 323 c Rdn. 1; Rudolphi aaO; Spendel aaO Rdn. 27; Tröndle/Fischer aaO jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    Bei diesem Verständnis bezweckt § 323c StGB zumindest auch den Schutz der Individualrechtsgüter des durch einen Unglücksfall Betroffenen (so zutreffend OLG Düsseldorf, NJW 2004, 3640, 3641; OLG Hamm, VersR 2005, 1689; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 323c Rn. 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; a.A. OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 794; differenzierend BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 136 und 546 zu § 330c StGB).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

    Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 19 U 6/11

    Haftung des Vollstreckungsgläubigers wegen einer Verletzung des

    Dies ist jedoch ein zu enges Verständnis des Schutzgutes (vgl. BGH NJW 2002, 1356 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20

    Schwere Freiheitsberaubung (Zusammenhang zwischen Freiheitsberaubung und schwerer

    Entsprechend dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers sind alle rechtswidrigen Taten anschlussfähig (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 4 mwN), sofern der Antragsteller als Träger eines durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, NJW 1963, 1162, 1163; vgl. auch Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356 f.; KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 395 Rn. 3 unter Verweis auf KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 19) und besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO vorliegen.

    Insoweit ist er Verletzter, denn Schutzgut des § 323c StGB sind zumindest auch die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356, 1357 mwN).

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05
    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 162/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits vollständig verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung schon begrifflich aus (st. Rspr.; vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01 = NJW 2002, 1356; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 56 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10

    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund

    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 79/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung; keine

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, falls die erkannte Strafe aufgrund der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82 aaO; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; und vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17).
  • KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11

    Kosten des Strafverfahrens: Anordnung der Unterbringung im Sicherungsverfahren

    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat immer dann vor, wenn es um den denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO geht, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2006, 572; 2002, 385; 1998, 27; BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 472 Rdn. 6).
  • BGH, 20.10.2020 - 6 StR 257/20

    Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet mit

    Das Landgericht hat die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen schon deshalb zu Recht gemäß § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Angeklagten auferlegt, weil dessen Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB) derselbe geschichtliche Vorgang im Sinne des § 264 StPO zugrunde liegt, der den Nebenkläger - wenngleich unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt - berechtigte, sich dem Verfahren anzuschließen, und die als unterlassene Hilfeleistung geahndete Tat sich gegen den Nebenkläger als Träger eines - auch durch § 323c StGB - geschützten Rechtsguts richtete (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1991 - 1 StR 381/91, BGHSt 38, 93; vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).
  • LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05

    Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht