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   BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01   

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https://dejure.org/2002,950
BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01 (https://dejure.org/2002,950)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - XI ZR 31/01 (https://dejure.org/2002,950)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - XI ZR 31/01 (https://dejure.org/2002,950)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VerbrKrG §§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 7
    Begriff des grundpfandrechtlich abgesicherten Kredits nach VerbrKrG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 7
    Ausschluss des Widerrufsrechts eines Verbraucherkreditvertrages auch bei Abhängigkeit der Darlehensauszahlung von grundpfandrechtlicher Sicherung

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1199
  • NJW-RR 2002, 1348 (Ls.)
  • ZIP 2002, 476
  • MDR 2002, 595
  • NJ 2002, 368
  • WM 2002, 536
  • BB 2002, 538
  • DB 2002, 1103
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 14.11.2000 - 4 U 6588/99

    Abhängigkeit des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2001, 1859 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01
    Der erkennende Senat ist bisher als selbstverständlich davon ausgegangen, daß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG eingreift, wenn die tatsächliche Gewährung des Kredits vereinbarungsgemäß von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - XI ZR 91/99, WM 2000, 26; Senatsurteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247).
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01
    Der erkennende Senat ist bisher als selbstverständlich davon ausgegangen, daß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG eingreift, wenn die tatsächliche Gewährung des Kredits vereinbarungsgemäß von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (Senatsbeschluß vom 29. November 1999 - XI ZR 91/99, WM 2000, 26; Senatsurteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247).
  • OLG Schleswig, 20.06.2002 - 5 U 86/01

    Verbraucherkredit: Verzinsung für Altverträge nach neuem Recht

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob schon der Abschluss des Kreditvertrages selbst von der Bestellung eines Grundpfandrechts abhängig gemacht worden ist (BGH, WM 2002, 536, 536 entgegen KG, WM 2001, 1859, 1860).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf

    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02

    Finanzierter Wohnungskauf: Widerruflichkeit als Haustürgeschäft; wirtschaftliche

    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 14 U 227/05

    Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Schadensersatz- und

    So ist zunächst mit der Entscheidung des BGH vom 22.01.2002 - XI ZR 31/01- (WM 02, 536, zitiert nach Juris) davon auszugehen, dass das in Rede stehende Vorfinanzierungsdarlehen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbKG a. F. von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist, indem in § 3 des Vertrages unter anderem ausgeführt ist, dass Auszahlungen aus Vorfinanzierungsdarlehen und zugeteilten Bauspardarlehen erfolgen, wenn der Beklagten zu 1. der Nachweis über die Eintragung der Grundschuld gemäß § 2 des Darlehensvertrages vorliegt.
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 5 U 51/01

    Erwerb einer Eigentumswohnung mittels Finanzierung durch zwei Bausparverträge und

    Der Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG steht nicht entgegen, dass in § 3 des Darlehensvertrages nur die tatsächliche Auszahlung des Kreditvertrages, nicht bereits aber der Kreditvertrag selbst,von den grundpfandrechtlichen Sicherungen abhängig gemacht wird (vgl. BGH, ZIP 2002, 476, 477).
  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen

    Jedenfalls aber reicht es entgegen der vom Kläger insoweit zitierten Entscheidung des Kammergerichts (WM 2001, 1859, 1860) und nach zutreffender Auffassung des Bundesgerichtshofs für die Annahme eines Realkredits bereits aus, dass "die tatsächliche Gewährung des Kredits vereinbarungsgemäß von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht" worden ist (BGH WM 2002, 536, 536).
  • LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
    Schon dies spricht dagegen, den Begriff Kredit in § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG dahingehend auszulegen, dass es sich hierbei um den - schuldrechtlichen - Kreditvertrag handele (vgl. BGH WM 2002, 536).
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