Rechtsprechung
BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78a StGB; § 15 StGB; § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b StGB
Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten (Tatmacht) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verjährung einer Betrugsstrafbarkeit; Abschluss von Darlehensverträgen mittels Täuschung; Rüge der mangelnden Urteilsbegründung des Gerichts; Verletzung von Buchführungspflichten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78 a § 263 Abs. 1
Verjährungsbeginn beim Betrug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15
Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht …
Beim Betrug ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91, wistra 1992, 253, 254).Besteht beim Betrug der Taterfolg in einer Mehrzahl von Ereignissen, dann ist für die Beendigung der Zeitpunkt der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; und vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
- BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …
Maßgeblich ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42). - BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13
Beendigung des Betruges
- BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20
Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der …
Daran ändert der Hinweis in der Revisionserwiderung nichts, der Beklagte habe mit dem ihm vorgeworfenen begünstigenden Verhalten zugleich sukzessive Beihilfe zum vollendeten Betrug geleistet und damit den Individualschaden des Klägers verfestigt, da jedenfalls nach Beendigung der Haupttat, die hier mit der Vereinnahmung der Kaufpreiszahlungen in das Vermögen der G. P. AG eingetreten ist, eine nachträgliche Beihilfe ausscheidet (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue: …
Die vorliegende Konstellation ist vergleichbar mit einem anwachsenden Gesamtschaden, bei dem nach der Rechtsprechung Tatbeendigung erst mit dem letzten Teilakt eintritt (…vgl. BGH aaO; Beschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, wistra 2004, 228, 229 mwN). - BGH, 10.04.2013 - 5 StR 29/13
Verjährung beim Betrug (Tatbeendigung; Abgrenzung von Schadenseintritt und …
Gleichwohl ist für die Frage der Tatbeendigung auf die jeweilige Erlangung der fünf Teilsubventionen abzustellen, weil dies jeweils gesonderte Mittelanforderungen mittels einzelner gefälschter Bautenstandsbescheinigungen gegenüber der ILB und deren Freigabeentscheidungen voraussetzte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03 -). - OLG Schleswig, 27.11.2006 - 11 U 19/06
Amtspflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Die in der Berufungsbegründung von der Klägerin vertretene Ansicht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liege eine materielle Beendigung der Tat im Sinne des § 78 a beim Betrugsdelikt mit dem Eintritt des Erfolges vor, mithin der betrügerisch veranlassten Zahlung, entspricht in diesem Zusammenhang weder der von der Klägerin hierzu zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH StraFO 2004, 215) noch der dort zitierten Literatur (…Rudolphi/Wolter in Systematischer Kommentar, § 78 a Rn. 5). - KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15
Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des …
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Beginn der Verjährungsfrist beim Betrug (vgl. BGH wistra 2004, 228;… LK-Schmid, StGB 12. Aufl., § 78a Rdn. 5; jeweils m.w.N.) spricht alles dafür, dass die Tat schon vorher, nämlich am 18. August 2006 (Datum der Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen) vollendet und im Sinne des § 78a StGB beendet war.