Rechtsprechung
BGH, 22.01.2008 - 5 StR 253/07 |
Volltextveröffentlichungen (28)
- HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30a BtMG
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 29a BtMG; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzung der Bandenmitgliedschaft beim Gehilfen; besonderes persönliches Merkmal; kein Ausschluss der Doppelmilderung) - HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 29a BtMG; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzung der Bandenmitgliedschaft beim Gehilfen; besonderes persönliches Merkmal; kein Ausschluss der Doppelmilderung)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG; § 29a BtMG; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzung der Bandenmitgliedschaft beim Gehilfen; besonderes persönliches Merkmal; kein Ausschluss der Doppelmilderung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vom bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafschärfende besondere persönliche Merkmale des Gehilfen i.S.v. § 28 Abs. 2 ...
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; BtMG § 30a Abs. 3; ; StGB § 27; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 30a
Strafbarkeit der Beihilfe eines erst späteren Bandenmitglieds - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 12.09.2006 - 11 KLs (310) 365 Js 6279/03
- BGH, 22.01.2008 - 5 StR 253/07
- BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08
BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin
Die Feststellung einer Bande setzt nicht voraus, dass die einzelnen Bandenmitglieder namentlich oder von Person bekannt sein müssen (BGHSt 50, 160, 164 ff.; BGH Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 253/07).