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   BGH, 22.01.2009 - IX ZB 42/06   

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https://dejure.org/2009,2492
BGH, 22.01.2009 - IX ZB 42/06 (https://dejure.org/2009,2492)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2009 - IX ZB 42/06 (https://dejure.org/2009,2492)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - IX ZB 42/06 (https://dejure.org/2009,2492)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer vollstreckbaren Entscheidung i.S.d. Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Auslegung des Begriffs der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lugano-Übereinkommen Art. 31
    Vollstreckbare Entscheidung nach dem Lugano-Übereinkommen

  • unalex.eu

    Art. 25, 31, 16 Nr. 5 LugÜ1988
    Verfahren der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen - Vollstreckungsverfahren - Prozessurteil und verfahrensrechtliche Zwischenentscheidung

  • Judicialis

    AVAG § 8 Abs. 1; ; AVAG § 15 Abs. 1; ; AVAG § 17 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; Lugano-Übk Art. 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Annahme einer vollstreckbaren Entscheidung i.S.d. Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Auslegung des Begriffs der ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Annahme einer vollstreckbaren Entscheidung i.S.d. Art. 31 Abs. 1 Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Auslegung des Begriffs der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung eines schweizerischen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unmittelbare Vollstreckung schweizerischer Urteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 565
  • ZIP 2009, 1031
  • MDR 2009, 584
  • FamRZ 2009, 686 (Ls.)
  • WM 2009, 766
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.07.1985 - 220/84

    AS-Autoteile Service / Malhé

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - IX ZB 42/06
    Das schweizerische Verfahren der definitiven Rechtsöffnung ist in derartigen Fällen deshalb ebenso wie die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO ein Verfahren, das das Vollstreckungsverfahren im Sinne des Art. 16 Nr. 5 LugÜ zum Gegenstand hat (vgl. EuGH, Urt. v. 4. Juli 1985, Rechtssache 220/84, AS-Autoteile Service/Malhé, Sammlung 1985, 2267, 2277 f Rn. 12, 19).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - IX ZB 42/06
    Wie sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entnehmen lässt, betrifft der Begriff der Vollstreckbarkeit im Urteilsstaat lediglich die Vollstreckbarkeit in formeller Hinsicht, nicht aber die Voraussetzungen, unter denen die Entscheidung im Urteilsstaat tatsächlich vollstreckt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 29. April 1999 Rs C-267/97 Eric Coursier/Fortis Bank SA, Sammlung 1999 S. 2543, 2571 Rn. 29).
  • KG, 07.10.2016 - 23 U 30/16

    Vollstreckung eines deutschen Urteils im Ausland: Voraussetzungen der Erteilung

    Es kommt nur darauf an, ob die Entscheidung formal vollstreckbar ist, nicht aber, ob ihr konkrete Vollstreckungshindernisse entgegenstehen, ob sie also tatsächlich vollstreckt werden kann (BGH, Beschl. v. 22.01.2009 - IX ZB 42/06, Rn. 10-13).

    Das Gleiche gilt für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2009 (IX ZB 42/06), in der der Bundesgerichtshof wörtlich auf die vorgenannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Bezug nahm.

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Es durfte sich dabei an der Auslegung des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ), dem das Lugano-Übereinkommen nachempfunden wurde, durch die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientieren (vgl. Präambel und Art. 1 und 2 des Protokolls Nr. 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens, BGBl. 1994 II S. 2697; BGH, Beschl. v. 22. Januar 2009 - IX ZB 42/06, WM 2009, 766, 767 Rn. 10; BGE 124 III 188, 191).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 123/12

    Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt, betrifft der Begriff der Vollstreckbarkeit im Urteilsstaat gemäß Art. 38 Abs. 1 EuGVVO lediglich die Vollstreckbarkeit in formeller Hinsicht, nicht aber die Voraussetzungen, unter denen die Entscheidung im Urteilsstaat tatsächlich vollstreckt werden kann (EuGH, Urteil vom 2. Juli 1985, Rs. C-148/84, Deutsche Genossenschaftsbank, Slg. 1985, 1981 Rn. 18; vom 4. Februar 1988, Rs. C-145/86, Hoffmann, Slg. 1988, 645 Rn. 27; vom 29. April 1999,Rs. C-267/97, Coursier/Fortis Bank, Slg. 1999, I 2543 Rn. 24 ff; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 42/06, NJW-RR 2009, 565 Rn. 10; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Art. 38 EuGVO Rn. 6).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09

    Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel: Einwand des gesetzlichen

    Nach der "Rechtseröffnung" kann er aber nach Art. 85 f. SchKG die gerichtliche Aufhebung oder Einstellung der Beitreibung verlangen und dem ursprünglichen Gläubiger wegen des Forderungsübergangs die Fortsetzung der Beitreibung untersagen lassen (Botur FamRZ 2010, 1860, 1867 Fn. 71 unter Hinweis auf BGE 96 I 1; BGH Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 42/06 - NJW-RR 2009, 565 Rn. 11 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2015 - 3 W 221/13

    Vollstreckbarerklärung einer in der Schweiz ergangenen Gerichtsentscheidung

    Die Rechtsprechung des EuGH zum Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen war zudem nach den Erklärungen der Vertreter der Regierungen der Unterzeichnerstaaten des Luganer Übereinkommens (BGBl II, 1999, 2700) schon zuvor bei dessen Auslegung zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2009, 565 [10]).
  • LG Heidelberg, 26.10.2009 - 5 O 152/08

    Vollstreckbarerklärung eines in der Schweiz mit Zustimmung der

    Die Frage ist entgegen der Ansicht des Antragstellervertreters auch nicht geklärt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.1.2009 (NJW-RR 2009, 565 [BGH 22.01.2009 - IX ZB 42/06] ).
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