Rechtsprechung
BGH, 22.01.2009 - StB 29/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 491 StPO; § 19 Abs. 4 BDSG; § 147 StPO; § 161a Abs. 3 StPO
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verfahrensregister des Generalbundesanwalts; Antrag auf Akteneinsicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Antrags auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft
- Judicialis
StPO § 491 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Auskunftsbegehrens hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 145
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 19.07.2023 - 203 VAs 196/23
Auskunftsanspruch auf Daten in EDV-Systemen der Staatsanwaltschaft
- LG Koblenz, 08.06.2020 - 10 Qs 29/20 b. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2009, StB 29/08, NStZ-RR 2009, 145 m.w.N.) kann nach § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn diese den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, wenn sie die Einsicht in privilegierte Unterlagen nach § 147 Abs. 3 StPO versagt, oder wenn der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet.