Rechtsprechung
BGH, 22.01.2013 - VI ZR 263/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 544 Abs 7 ZPO
Erbenhaftung: Unterhaltsschaden nach Flugzeugabsturz; rechtliches Gehör bei fehlerhaftem Sachverständigengutachten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verletzung rechtlichen Gehörs durch das OLG auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Betroffenen i.R.e. erbrechtlichen Unterhaltsanspruchs
- rewis.io
Erbenhaftung: Unterhaltsschaden nach Flugzeugabsturz; rechtliches Gehör bei fehlerhaftem Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Voraussetzungen für die Verletzung rechtlichen Gehörs durch das OLG auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Betroffenen i.R.e. erbrechtlichen Unterhaltsanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flugzeugabsturz - Ansprüche der Erben von verstorbenen Fluggästen
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Tod nach Flugzeugabsturz - Erben des Passagiers verklagen Erbin des Flugzeugführers
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1985 - VI ZR 36/84
Düsseldorfer Tabelle - Grundlage der Schadenberechnung - Hinterbliebenen - …
Auszug aus BGH, 22.01.2013 - VI ZR 263/11
Bei der neuen Verhandlung hat das Berufungsgericht Gelegenheit, sich auch mit dem weiteren Einwand der Nichtzulassungsbeschwerde auseinanderzusetzen, wonach die von den Klägern geltend gemachten fixen Kosten bei der Schadensberechnung hätten berücksichtigt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 36/84, VersR 1986, 39; vom 5. Juni 2012 - VI ZR 122/11, VersR 2012, 1048). - BGH, 05.06.2012 - VI ZR 122/11
Tötung eines gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten: Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 22.01.2013 - VI ZR 263/11
Bei der neuen Verhandlung hat das Berufungsgericht Gelegenheit, sich auch mit dem weiteren Einwand der Nichtzulassungsbeschwerde auseinanderzusetzen, wonach die von den Klägern geltend gemachten fixen Kosten bei der Schadensberechnung hätten berücksichtigt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 36/84, VersR 1986, 39; vom 5. Juni 2012 - VI ZR 122/11, VersR 2012, 1048).