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   BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14   

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https://dejure.org/2015,14753
BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14 (https://dejure.org/2015,14753)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - I ZR 59/14 (https://dejure.org/2015,14753)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14 (https://dejure.org/2015,14753)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kosten für Abschlussschreiben II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kosten für Abschlussschreiben II

    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, Nr 2300 RVG-VV, § 93 ZPO
    Kosten eines Abschlussschreibens nach einstweiliger Verfügung in einer Wettbewerbssache: Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch des Unterlassungsgläubigers und angemessene Höhe der anwaltlichen Vergütung - Kosten für Abschlussschreiben II

  • webshoprecht.de

    Kosten und Voraussetzungen eines Abschlussschreibens nach einstweiliger Verfügung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abschlussschreiben darf 2 Wochen nach Zustellung des gerichtlichen Titels übersandt werden und löst eine 1,3-fache Geschäftsgebühr aus

  • IWW

    Nr. 2302 RVG-VV, Nr. 2300 RVG-VV, §§ 677, 683, 670 BGB, § 93 ZPO, § 677 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB, § 517 ZPO, § 193 BGB, § 945 ZPO, §§ 935, 924 Abs. 1 ZPO, § 683 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Kosten für Abschlussschreiben II

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben

  • kanzlei.biz

    Kosten für Abschlussschreiben II

  • rewis.io

    Kosten eines Abschlussschreibens nach einstweiliger Verfügung in einer Wettbewerbssache: Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch des Unterlassungsgläubigers und angemessene Höhe der anwaltlichen Vergütung - Kosten für Abschlussschreiben II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; BGB § 677; BGB § 683
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten für Abschlussschreiben II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kosten des sog. Abschlussschreibens

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Abschlussschreiben nach 2 Wochen löst regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr aus

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Abschlussschreiben nach einer einstweiligen Verfügung - 1,3 Geschäftsgebühr, 2 Wochen Wartefrist und 2 Wochen Erklärungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Abschlussschreiben - und seine Kosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenerstattung nach Abschlussschreiben in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nur bei angemessener Wartefrist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wartezeit vor Zusendung eines wettbewerbsrechtlichen Abschlussschreibens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenerstattung nach Abschlussschreiben in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nur bei angemessener Wartefrist

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Was darf ein Abschlussschreiben kosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschlussschreiben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungspflicht bei sog. Abschlussschreiben setzt eine Wartefrist von mindestens 2 Wochen voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3244
  • MDR 2015, 859
  • GRUR 2015, 822
  • MIR 2015, Dok. 053
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 61/22

    Kosten für Abschlussschreiben III

    b) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB kommt für das Abschlussschreiben grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 30/08, GRUR 2010, 1038 [juris Rn. 26] = WRP 2010, 1169 - Kosten für Abschlussschreiben I; Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 [juris Rn. 14] = WRP 2015, 979 - Kosten für Abschlussschreiben II).

    Diese Grundsätze gelten sowohl für eine durch Beschluss (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 263/15, GRUR 2017, 1160 [juris Rn. 57] = WRP 2017, 1337 - BretarisGenuair) als auch für eine durch Urteil erlassene oder nach Widerspruch bestätigte einstweilige Verfügung (vgl. BGH, GRUR 2015, 822 [jurisRn. 17 bis 21] - Kosten für Abschlussschreiben II).

    Die von der Revision befürwortete entsprechende Anwendung des Aufwendungsersatzanspruchs für die Kosten einer berechtigten Abmahnung nach § 13 Abs. 3 UWG (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF) auf die Kosten eines berechtigten Abschlussschreibens kommt nicht in Betracht, weil es insoweit bereits einer Regelungslücke fehlt (vgl. BGH, GRUR 2015, 822 [juris Rn. 14] - Kosten für Abschlussschreiben II).

    c) Hinsichtlich der Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs wird zu berücksichtigen sein, dass das Abschlussschreiben im Regelfall zwar eine 1, 3-fache Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst (vgl. BGH, GRUR 2015, 822 [juris Rn. 33 bis 35] - Kosten für Abschlussschreiben II).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15

    BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der

    Ebenso wie bei einer durch Urteil ergangenen oder nach Widerspruch bestätigten einstweiligen Verfügung ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung einhält (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015, I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

    a) Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Abschlussschreiben steht dem Gläubiger als Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) zu (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 30/08, GRUR 2010, 1038 Rn. 26 = WRP 2010, 1169 - Kosten für Abschlussschreiben I; BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 Rn. 14 = WRP 2015, 979 - Kosten für Abschlussschreiben II).

    Bei einer durch Urteil ergangenen oder nach Widerspruch bestätigten einstweiligen Verfügung ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen, gegebenenfalls unter Beachtung des § 193 BGB, einhält (BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 21 - Kosten für Abschlussschreiben II, mwN).

    Dieses Interesse ergibt sich aufgrund des Schadensersatzrisikos aus § 945 ZPO und des Bedürfnisses, etwaige Folgeansprüche, deren Verjährung nicht durch das Verfügungsverfahren gehemmt ist, zusammen mit dem Unterlassungsanspruch geltend machen zu können (BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 21 - Kosten für Abschlussschreiben II).

  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Nachträgliche Berufungszulassung aufgrund einer Anhörungsrüge zulässig?

    Anders als die Revision meint, ist die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin unter den Umständen des Streitfalls zur Durchsetzung ihrer Rechte einen Rechtsanwalt einschalten durfte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 22 mwN) und dass insoweit eine 1, 3-Gebühr nach Nr. 2300 RVG angefallen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, NJW 2015, 3244 juris Rn. 35 mwN), von Rechts wegen nicht zu beanstanden.
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