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   BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13   

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https://dejure.org/2015,1490
BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,1490)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - III ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,1490)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - III ZR 434/13 (https://dejure.org/2015,1490)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 BGB, § 432 BGB, § 665 BGB, § 744 Abs 1 BGB
    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei "Umwandlung" einer unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung

  • IWW

    § 432 BGB, § 665 BGB, §§ 741 ff BGB, § 744 Abs. 1 BGB, § 742 BGB, § 745 Abs. 1, 3 BGB, § 1922 Abs. 1, § 2032 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 80, 432, 665, 744 Abs. 1
    Weisungsgebundenheit des Treuhänders bei Umwandlung einer Stiftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umwandlung einer von mehreren Stiftern errichteten unselbstständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbstständige Stiftung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei Umwandlung einer unselbstständigen in selbstständige Stiftung

  • Betriebs-Berater

    "Umwandlung" einer von mehreren Stiftern errichteten unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung

  • rewis.io

    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei "Umwandlung" einer unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei "Umwandlung" einer unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Umwandlung" einer von mehreren Stiftern errichteten unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umwandlung einer unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umwandlung einer Stiftung

  • trappeplottek.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umwandlung von Treuhandstiftungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 923
  • MDR 2015, 286
  • DNotZ 2015, 359
  • FamRZ 2015, 651
  • WM 2015, 487
  • BB 2015, 449
  • NZG 2015, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1964 - V ZR 90/62
    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
    Soweit der Revisionsbeklagte in diesem Zusammenhang geltend gemacht hat, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer Mehrheit von Auftraggebern regelmäßig jeder einzelne von ihnen zum Widerruf des Auftrags berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1964 - V ZR 90/62, FamRZ 1964, 360, 361 mwN), ist diese Rechtsprechung auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 81/95

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs eines einzelnen Miteigentümers

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
    Für eine Mehrheit von Auftraggebern gilt, dass sie Gläubiger einer unteilbaren Leistung nach § 432 BGB sind, wenn die Ausführung des Auftrags - wie hier - nur an alle gemeinschaftlich geleistet werden kann (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2014, 548, 549; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 81/95, NJW 1996, 656 zum Auskunftsanspruch von Miteigentümern gegenüber dem staatlichen Verwalter eines Mietshauses).
  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
    Entscheidend ist, welche Rechtsform die Parteien gewählt haben (Senatsurteil vom 12. März 2009 - III ZR 142/08, BGHZ 180, 144 Rn. 14 f).
  • OLG Naumburg, 23.09.2013 - 1 W 28/13

    Entgeltliche Geschäftsbesorgung: Auskunftsanspruch des Stifters einer

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
    Für eine Mehrheit von Auftraggebern gilt, dass sie Gläubiger einer unteilbaren Leistung nach § 432 BGB sind, wenn die Ausführung des Auftrags - wie hier - nur an alle gemeinschaftlich geleistet werden kann (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2014, 548, 549; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 81/95, NJW 1996, 656 zum Auskunftsanspruch von Miteigentümern gegenüber dem staatlichen Verwalter eines Mietshauses).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 244/62

    Haftung auf Schadensersatz wegen Vereitelung von Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13
    Soweit der Revisionsbeklagte in diesem Zusammenhang geltend gemacht hat, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer Mehrheit von Auftraggebern regelmäßig jeder einzelne von ihnen zum Widerruf des Auftrags berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1964 - V ZR 90/62, FamRZ 1964, 360, 361 mwN), ist diese Rechtsprechung auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18

    Keine Anerkennung einer Verbrauchsstiftung bei Fehlen eines entsprechenden

    vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - III ZR 434/13 - Rn. 22, juris, der hinsichtlich der Umwandlung einer unselbständigen Stiftung in eine selbständige Stiftung hinreichend konkrete Vorgaben im Treuhandvertrag und/oder in der diesem beigefügten Satzung verlangt.
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2023 - 4 U 88/21

    Ansprüche auf Löschung einer Gesamtgrundschuld unter Miteigentümern; Verjährung

    Die Frage seiner Berechtigung, in eigener Person ein solches Recht geltend zu machen, stellt sich als eine Frage der Aktivlegitimation dar, die im Rahmen der Begründetheit zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - III ZR 434/13 - MDR 2015, 286, juris Rn. 17; siehe zur prozessualen Bedeutung des § 432 BGB auch Looschelders in: Staudinger, BGB, 2022, § 432 Rn. 76).
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