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   BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56   

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BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56 (https://dejure.org/1957,6178)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1957 - 1 StR 505/56 (https://dejure.org/1957,6178)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1957 - 1 StR 505/56 (https://dejure.org/1957,6178)
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  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Das beanstandet die Revision mit Recht unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 1, 51 ff. Indessen führt dieser Mangel nicht zur Aufhebung, des Urteils.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Das Urteil beruht deshalb nicht auf dem gerügten Mangel (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; BGH JZ 1955, 386).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Die Ablehnung des unter I 4 mitgeteilten Antrages entspricht dem Gesetz (vgl BGHSt 3, 52).
  • BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Insoweit fiel also ihre Vernehmung in den Verfahrensabschnitt, für den die Strafkammer den Angeklagten hatte abtreten lassen (vgl BGH 1 StR 390/56 vom 23. November 1956).
  • RG, 28.06.1917 - I 238/17

    1. Widerspruch gegen Zulassung einer Nebenklage. 2. Voraussetzungen und Wirkungen

    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Daß nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung das Strafklagerecht wegen Beleidigung verjährt war, ist bedeutungslos (RGSt 51, 129).
  • RG, 25.02.1910 - V 1239/09

    1. Kann sich der Verletzte der Strafverfolgung als Nebenkläger wegen einer den

    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Soweit die Revision Beanstandungen im Zusammenhang mit der Zulassung der Nebenkläger erhebt, ist sie offensichtlich unbegründet (RGSt 43, 260, 262; RG JW 1935, 2496 Nr. 11).
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 457/54
    Auszug aus BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
    Das Urteil beruht deshalb nicht auf dem gerügten Mangel (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; BGH JZ 1955, 386).
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