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BGH, 22.02.1968 - II ZR 20/66 |
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Anspruch auf Versicherungsschutz auf Grund vorläufiger Deckungszusage des Versicherers - Gegenleistung des Versicherungsnehmers für die Zeit vorläufiger Deckung - Rückwirkendes Außerkrafttreten bei verspäteter Einlösung des Versicherungsscheins - Zugang der ...
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- BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64
Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen …
Auszug aus BGH, 22.02.1968 - II ZR 20/66
Denn erst von diesem Zeitpunkt an ist der Versicherungsnehmer tatsächlich in der Lage und deshalb auch verpflichtet, die Erstprämie "unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zur Einlösung des Versicherungsscheins zu entrichten (BGHZ 47, 352, 356 [BGH 17.04.1967 - II ZR 228/64] m.w.N.).Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. April 1967 (BGHZ 47, 352, 360 ff) [BGH 17.04.1967 - II ZR 228/64] näher dargelegt hat, ist ein Versicherungsnehmer, der auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage bereits Versicherungsschutz genießt und vor der Gefahr steht, diese Rechtsstellung - sogar rückwirkend - wegen nicht pünktlicher Prämienzahlung wieder zu verlieren, schutzwürdiger als ein Versicherungsnehmer, der sich den Versicherungsschutz, wie er weiß oder leicht erkennen kann, durch Zahlung der ersten Prämie gemäß §§ 35, 38 VVG erst verschaffen muß.
Das Berufungsurteil ist demnach im Ergebnis richtig, ohne daß es noch auf die von der Revision bekämpften Ausführungen über die Bedeutung des Wortes "baldmöglichst" oder die Frage ankäme, wann die Zahlungsaufforderung der Beklagten den gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Versicherungsnehmers zugegangen ist (vgl. auch insoweit BGHZ 47, 352, 357 ff) [BGH 17.04.1967 - II ZR 228/64].
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55
Doppelkarte
Auszug aus BGH, 22.02.1968 - II ZR 20/66
Denn die vorläufige Deckungszusage begründet ein rechtlich selbständiges Versicherungsverhältnis, aus dem der Versicherer schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und grundsätzlich ohne Rücksicht auf dessen Schicksal haftet (BGHZ 21, 122, 129 [BGH 25.06.1956 - II ZR 101/55]; st. Rspr.).
- BGH, 11.12.1990 - VI ZR 47/90
Nichtzahlung der Erstprämie; Hinweis auf Rechtsfolgen
Ein solches Verschulden des K. setzt wiederum voraus, daß er von der Beklagten auf den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes bei nicht rechtzeitiger Entrichtung des Erstbeitrags hingewiesen worden ist (BGHZ 47, 352, 360 ff; BGH, Urteil vom 22. Februar 1968 - II ZR 20/66 - VersR 1968, 439, 440).