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   BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72   

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https://dejure.org/1973,6110
BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72 (https://dejure.org/1973,6110)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1973 - 1 StR 398/72 (https://dejure.org/1973,6110)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 (https://dejure.org/1973,6110)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Vorliegen einer fortgesetzten Handlung - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Anordnung der Sicherungsverwahrung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Sie sind in BGHSt 24, 153 und 24, 160 eingehend erörtert worden.

    Soweit es auf die Frage des "schweren wirtschaftlichen Schadens" ankommt, kann auf die Gesamthöhe des durch Einzelakte einer fortgesetzten Handlung oder durch realkonkurrierende Delikte - wenn sie ihrem gesamten Unrechtsgehalt nach mindestens im Bereich der mittleren Kriminalität liegen (BGHSt 24, 153, 156; LK 9. Aufl. § 42 e Rdn 67) - angerichteten Schadens abgestellt werden.

    Das Gericht darf die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Gesamtschaden in Betracht ziehen (BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - im Anschluß an BGHSt 24, 153, 156, 158).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Er muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 -).
  • BGH, 25.03.1960 - 4 StR 72/60

    Verletzung der Pflicht zur Vernehmung einer Zeugin durch das Gericht - Förmlicher

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Was der Beschwerdeführer vorbringt, ist zwar offensichtlich unbegründet (zur Verfahrensrüge vgl. BGHSt 23, 311, 312 und BGH, Urteil vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 -).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Er muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 -).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Der Rechtsbegriff der fortgesetzten Straftat setzt einen Gesamtvorsatz des Täters voraus, der so beschaffen sein muß, daß er von vornherein oder in dem spätestens in Betracht kommenden Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323; 23, 33) die Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Der Rechtsbegriff der fortgesetzten Straftat setzt einen Gesamtvorsatz des Täters voraus, der so beschaffen sein muß, daß er von vornherein oder in dem spätestens in Betracht kommenden Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323; 23, 33) die Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt.
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Was der Beschwerdeführer vorbringt, ist zwar offensichtlich unbegründet (zur Verfahrensrüge vgl. BGHSt 23, 311, 312 und BGH, Urteil vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 -).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Sie sind in BGHSt 24, 153 und 24, 160 eingehend erörtert worden.
  • BGH, 01.12.1971 - 2 StR 423/71

    Bestimmung der Anforderungen an das Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Er muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 -).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72
    Dann hätte eine der Einzelstrafen die Höhe von mindestens zwei Jahren erreichen müssen (BGH NJW 1972, 834).
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls - Anordnung der

  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der

    Unter diesem Gesichtspunkt hat aber der Senat bereits einen Gesamt schaden in Höhe von etwa 4.000 DM als schweren wirtschaftlichen Schaden im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ohne Bedenken anerkannt (BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72; vgl. auch BGHSt 24, 153, 158).

    Hier hat das Gericht die Häufigkeit der zu erwartenden Taten und den aus ihnen drohenden Schaden in Betracht zu ziehen (BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 448/72 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72); bei einem Vermögensdelikt kann sich die Erheblichkeit auch aus anderen Umständen als der Schwere des wirtschaftlichen Schadens ergeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70), etwa dann, wenn der Täter - ebenso wie im vorliegenden Falle - in der Absicht, sich größere Vermögenswerte zu verschaffen, die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes eingeschlagen und aus dem Fenster Schmucksachen entnommen hat (BGHSt 24, 160, 163/164).

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der

    Bei Prüfung der Frage des "schweren wirtschaftlichen Schadens" darf auf die Gesamthöhe des durch Einzelakte einer fortgesetzten Handlung oder durch realkonkurrierende Delikte - wenn sie ihrem gesamten Unrechtsgehalt nach mindestens im Bereich der mittleren Kriminalität liegen - angerichteten Schadens abgestellt werden (BGHSt 24, 153, 156; BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 -).
  • BGH, 14.06.1977 - 1 StR 278/77

    Übergehen eines Hilfsbeweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen - Gesamtvorsatz

    Von einem Gesamtvorsatz kann nur die Rede sein, wenn der Tatplan von vornherein oder in dem für die Einbeziehung weiterer Einzelakte in Betracht kommenden späteren Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35) die Teile der vorgestellten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung und den Gesamterfolg umfaßt (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 - vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 - und vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74 - RGSt 75, 207, 209).
  • BGH, 19.10.1976 - 1 StR 582/76

    Fortgesetzte Untreue und fortgesetzte Urkundenfälschung - Vorliegen eines

    Der Vorsatz muß sich auf das zu verletzende Rechtsgut und seinen Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken und den Gesamterfolg umfassen (RGSt 75, 207, 209; BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 - und vom 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 - BGH, Beschl. vom 27. Dezember 1974 - 5 StR 647/74).
  • BGH, 05.03.1980 - 2 StR 854/79

    Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs - Voraussetzung der fortgesetzten

    Dieser muß sich auf das verletzte Rechtsgut und seinen Träger, Ort und Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung erstrecken (RGSt 75, 207, 209; BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1971 - 2 StR 423/71 - und 22. Februar 1973 - 1 StR 398/72 -).
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