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   BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78   

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https://dejure.org/1978,159
BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78 (https://dejure.org/1978,159)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1978 - IV ARZ 10/78 (https://dejure.org/1978,159)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78 (https://dejure.org/1978,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich zwischen Eheleuten - Verweisungsbeschluss eines Familiengerichts wegen örtlicher Unzuständigkeit - Das nicht in Verbund mit einer Scheidungssache stehende Verfahren - Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 1
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 15
  • NJW 1978, 888
  • MDR 1978, 564
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
    Denn Sinn und Zweck des § 36 ZPO ist in erster Linie, im Interesse der Parteien und der Rechtssicherheit den mißlichen Streit darüber, welches Gericht für die Sachentscheidung zuständig ist, möglichst schnell zu beenden (BGH NJW 1964, 1416, 1417).
  • BAG, 30.04.1970 - 5 AR 98/70

    Rechtsstreit - Ablehnung der Übernahme - Rechtskräftige Leugnung der

    Auszug aus BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
    Dabei wird die in dieser Vorschrift vorausgesetzte rechtskräftige Erklärung der beteiligten Gerichte, sie seien unzuständig, in dem (nicht anfechtbaren) Verweisungsbeschluß des abgebenden Gerichts nach § 281 ZPO und dem weiteren (auch unanfechtbaren) Beschluß erblickt, in dem das durch die Verweisung angerufene Gericht seine Zuständigkeit ebenfalls leugnet, wobei es unerheblich ist, ob es außerdem den Rechtsstreit zurück- oder weiterverweist (vgl. auch BAG NJW 1970, 1702 Nr. 37).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Der Streit über die Zuständigkeit soll dadurch möglichst rasch abschließend beendet sein, damit die Parteien alsbald zu einer Sachentscheidung gelangen können (vgl. BGHZ 71, 15, 18; 71, 69, 74).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Verschiedene ordentliche Gerichte, die Amtsgerichte Peine und München haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch unanfechtbaren Beschluß (§ 281 Abs. 2 Satz 1 ZPO), letzteres durch eine seine Zuständigkeit abschließend verneinende Entscheidung, die sachlich als Rückverweisung anzusehen ist und als solche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Anforderungen genügt, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGHZ 17, 168, 170 f. [BGH 02.05.1955 - I ARZ 213/54]; 71, 15, 17) [BGH 22.02.1978 - IV ARZ 10/78].
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