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   BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88   

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https://dejure.org/1990,84
BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88 (https://dejure.org/1990,84)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - I ZR 78/88 (https://dejure.org/1990,84)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 (https://dejure.org/1990,84)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Getarnte Wirtschaftswerbung - Presseerzeugnisse - Redaktioneller Teil - Werbemaßnahmen - Spiellust des Publikums - Fernseh-Kriminalspiel - Prozeßführungsbefugnis - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt - Rundfunkfreiheit - Gemeinschaftsgut

  • werbung-schenken.de

    Werbung im Programm

    UWG § 1; RStV; ZDF-StV
    übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Werbung im Programm / Wer erschoss Boro / Wer erschoß Boro

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung im Programmteil des öffentlich-rechtlichen Fernsehens/"Werbung im Programm"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Wettbewerbs- und Rundfunkrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZDF-Staatsvertrag (v. 6.6.1961) § 22 Abs. 3
    Werbung im Programm; Prozeßführungsbefugnis gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt; Zulässigkeit werbender Hinweise einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt auf ein auf dem Markt befindliches Buch; Anwendung der Grundsätze zur getarnten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 278
  • NJW 1990, 3199
  • NJW-RR 1991, 160 (Ls.)
  • ZIP 1990, 600
  • MDR 1990, 1093
  • GRUR 1990, 611
  • WM 1990, 1085
  • DB 1990, 1458
  • ZUM 1990, 291
  • afp 1990, 120
  • afp 1990, 1458
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; GRUR 2012, 1056 Rn. 10 - GOOD NEWS I; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    In diesen Fällen muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis, wenn sich die in Rede stehende Wettbewerbshandlung als Förderung fremden Wettbewerbs darstellt, zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 283 - Werbung im Programm; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, GRUR 2009, 878 Rn. 15 = WRP 2009, 1082 - Fräsautomat; OLG Düsseldorf, GRUR 2006, 782, 783; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 96g).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Die Klägerin wendet sich allein gegen die Ausstrahlung der heimlich erstellten Bildaufnahmen wie geschehen, will aber ausweislich ihres eigenen Vorbringens (insbesondere S. 65 der Replik, Bl. 190, und S. 9 und 15 des Schriftsatzes vom 29.08.2014, Bl. 315 und Bl. 321: "gerade weil die Klägerin keine kritische Berichterstattung unterbinden, sondern sich nur gegen die Ausstrahlung rechtswidrig erlangter Bilder wenden will und also lediglich die Methodik der Beklagten angreift" ), das zur Auslegung des Klagbegehrens heranzuziehen ist (BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter ; BGH GRUR 1990, 611, 616 f. - Werbung im Programm ), nicht gegen die in der Reportage inhaltlich erhobenen Vorwürfe vorgehen, obwohl sie diese als unrichtig ansieht.
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