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   BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93   

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https://dejure.org/1994,2543
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 (https://dejure.org/1994,2543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter - Willensschwäche - Tatanreiz - Beutehöhe - Erhebliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Wenn das Landgericht auch strafmildernd berücksichtigen durfte, daß der Angeklagte mit seinem Messer die Geschädigte lediglich zu bedrohen gedachte und nicht verletzt hat, so ändert dies nichts daran, daß ein Raub, wie er ihm zur Last liegt, in der Regel zu den erheblichen Taten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB zählt (vgl. BGH MDR 1980, 326, 327 = NJW 1980, 1055 f. [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).

    Daß sich der Täter - wofür die Umstände des vorliegenden Falles sprechen - aus Willensschwäche zu Straftaten hinreißen läßt, steht infolgedessen der Annahme eines kriminellen Hanges im Sinne der genannten Vorschrift nicht entgegen (BGHSt 24, 160, 161 f. sowie BGH MDR 1980, 326, 327 = NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).

  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 766/92

    Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens eines minder schweren Falles -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Im übrigen hat das Landgericht diesen erschwerenden Umständen auch dadurch Rechnung getragen, daß es sie bei der Strafzumessung im engeren Sinne angemessen berücksichtigt und eine Freiheitsstrafe nahe der in § 250 Abs. 2 StGB bestimmten Obergrenze festgesetzt hat (vgl. auch BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 766/92).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Zwar teilt die Strafkammer nicht mit, ob die Verurteilung vom 14. November 1991 durch das Amtsgericht Traunstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthielt (vgl. BGHSt 34, 321 [BGH 02.04.1987 - 4 StR 27/87]).
  • BGH, 20.07.1993 - 1 StR 312/93

    Anforderungen an die Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Ob die tatrichterliche Bewertung dieses Umstands rechtlich einwandfrei ist, hängt nicht davon ab, ob die Urteilsgründe ihn positiv oder negativ umschreiben (vgl. BGHSt 34, 345, 350 sowie BGH, Urt. vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Während in der Höhe der Strafe vor allem das Maß der Schuld des Täters zum Ausdruck kommt (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist für die Frage der "Erheblichkeit" der zu erwartenden Taten das Maß des Unrechts von besonderer Bedeutung (vgl. BGHSt 24, 153, 155) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Angesichts der vom Landgericht angestellten Strafzumessungserwägungen kann der Senat ausschließen, daß die Strafkammer, hätte sie die Sicherungsverwahrung angeordnet, eine geringere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 1989 - 1 StR 83/89 - und vom 10. März 1992 - 5 StR 25/92).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Hierbei bedarf es näherer Prüfung, ob für jede der beiden Raubtaten vom 7. September 1978 oder für eine von ihnen eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt gewesen wäre (vgl. BGHSt 26, 152).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Doch hätte der Erörterung bedurft, daß dies von Zufälligkeiten abhing und nicht ausschloß, bei künftigen Taten könne es zu einem erheblichen Schaden kommen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig schon gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter feststeht (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93
    Ob die tatrichterliche Bewertung dieses Umstands rechtlich einwandfrei ist, hängt nicht davon ab, ob die Urteilsgründe ihn positiv oder negativ umschreiben (vgl. BGHSt 34, 345, 350 sowie BGH, Urt. vom 20. Juli 1993 - 1 StR 312/93).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 83/89

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Entscheidung über eine Anordnung

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen

  • BGH, 15.01.1988 - 2 StR 657/87

    Wirtschaftliche Lage - Strafmilderung - Strafbare Handlung - Sicherung des

  • BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

    Entscheidend ist das Bestehen eines verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ 1995, 284; StV 1995, 24; BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hatte insoweit Erfolg, als von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war (Urteil des Senats vom 22. Februar 1994 - 1 StR 684/93 - bei Holtz MDR 1994, 761 f. [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
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