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   BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98   

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https://dejure.org/1999,1470
BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98 (https://dejure.org/1999,1470)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1999 - II ZR 99/98 (https://dejure.org/1999,1470)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - II ZR 99/98 (https://dejure.org/1999,1470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugang der schriftlichen Annahme eines Angebots

  • Judicialis

    BGB § 130; ; BGB § 151

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 130; BGB § 151
    Bedeutung des § 151 BGB bei gewillkürter Schriftform für einen Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 130, 151
    Erforderlichkeit des Zugangs einer formbedürftigen Annahmeerklärung unter Abwesenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Annahme eines Vertragsangebots, stillschweigender Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines Vergleichs

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1328
  • ZIP 1999, 756
  • MDR 1999, 536
  • MDR 1999, 537
  • VersR 2000, 906
  • WM 1999, 689
  • BB 1999, 757
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98
    a) Ein für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaftes oder sonstiges Geschäft, bei dem der Zugang einer Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte entbehrlich erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 - VII ZR 192/92, NJW-RR 1994, 280 f.: Schuldbeitritt; v. 6. Mai 1992 - IX ZR 136/96, NJW 1997, 2233: Bürgschaftserklärung), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98
    Dies betrifft nur die Form der beiderseitigen Willenserklärungen, räumt aber das Zugangserfordernis nicht aus (vgl. auch BGHZ 121, 224, 228 f.).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 201/89

    Entstehung eines Handelsvertreterverhältnisses bei Ausführung von Geschäften im

    Auszug aus BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98
    In diesem Fall käme in Betracht, daß der Vertrag - entgegen der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB - gemäß Absprache zwischen dem Kläger und Rechtsanwalt F. bereits mündlich auch mit Wirkung für den Beklagten zustande gekommen ist und die spätere Beurkundung nur noch Beweiszwecken dienen sollte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14. März 1991 - I ZR 201/89, NJW-RR 1991, 1053, 1054 f.).
  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

    Auszug aus BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98
    Die Revision rügt zum einen mit Recht, daß der Beklagte in den Vorinstanzen den - von der Beweiskraft des § 416 ZPO nicht erfaßten (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92, WM 1993, 1798, 1803 m.w.N.) - Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw. deren Rechtzeitigkeit im Sinne von § 151 Satz 2 BGB bestritten und das Berufungsgericht dies verfahrensfehlerhaft übergangen hat.
  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98
    a) Ein für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaftes oder sonstiges Geschäft, bei dem der Zugang einer Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte entbehrlich erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 - VII ZR 192/92, NJW-RR 1994, 280 f.: Schuldbeitritt; v. 6. Mai 1992 - IX ZR 136/96, NJW 1997, 2233: Bürgschaftserklärung), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 203/18

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Abwarten der Deckungszusage des

    Nach der Verkehrssitte ist der Zugang der Annahmeerklärung insbesondere bei einem für den Empfänger des Antrags lediglich vorteilhaften Geschäft entbehrlich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 1999 - II ZR 99/98, NJW 1999, 1328).
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

    Der Vertragsschluss unter Abwesenden erfordert bei der Schriftform unterliegenden Vereinbarungen den Zugang des schriftlich erklärten Angebots des einen bei dem anderen Vertragsteil, dessen schriftliche Annahmeerklärung sowie den Zugang dieser Erklärung bei dem Antragenden (BGH NJW 1999, 1328).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2015 - 4 U 183/13

    HOAI gilt nicht für Projektentwickler!

    Hierin kann ggf. ein Vertragsangebot i. S. d. § 145 BGB gesehen werden, das mit der stillschweigenden Vereinbarung verbunden ist, dass der Vertrag durch sämtliche Vertragspartner schriftlich abgeschlossen werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.1999 - II ZR 99/98, NJW 1999, 1328 - 1329).
  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme,

    vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1999 - II ZR 99/98 -, juris Rn. 5.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2003 - 10 U 14/03

    Einstufung der Anmietung von Wohnraum zur Überlassung an einen Arbeitnehmer als

    Hierauf kommt es im Streitfall ebensowenig an, wie auf die weitere vom Beklagten aufgeworfene Frage, ob die Schriftform bereits deshalb nicht eingehalten ist, weil der Kläger den ihm von dem Beklagten unterschrieben zugeleiteten Mietvertrag nach Unterzeichnung durch seine Vertreterin nicht zurückgeschickt haben soll, mithin wegen des fehlenden Zugangs der Annahmeerklärung ein wirksamer schriftlicher Mietvertrag nicht zustande gekommen sein könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1328).
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