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   BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01   

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https://dejure.org/2005,9768
BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01 (https://dejure.org/2005,9768)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - X ZR 183/01 (https://dejure.org/2005,9768)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - X ZR 183/01 (https://dejure.org/2005,9768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorrichtung zum dosierten Zuteilen verschiedener Komponenten und / oder dosierten Aufteilen bzw. Ausbringen flüssiger oder pastöser Stoffe; Dosiersystem zur Steuerung und Regelung der Durchflußmenge von mindestens zwei Flüssigkeiten zu einem Mischkopf und Spritzkopf; ...

  • Judicialis

    ZPO § 132 Abs. 1; ; ZPO § 274 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Patentnichtigkeitsklage nach Erlöschen des Patents wegen Zeitablauf; Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum dosierten Zuteilen verschiedener Komponenten mangels erfinderischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 223/93

    Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Diese Frist ist hier maßgeblich, denn es handelt sich bei der Anschlußberufung nicht um ein eigenständiges Rechtsmittel; die Anschlußberufung ist vielmehr nur ein Antrag innerhalb der gegnerischen Berufung (st. Rspr.; vgl. BGHZ 4, 233; 80, 146, 149; BGH, Urt. v. 04.10.1994 - VI ZR 223/93, MDR 1995, 89, 90).
  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Es bedarf daher für die Nichtigkeitsklage eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses der Klägerinnen (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Urt. v. 18.01.2000 - X ZR 102/97 - Kontaktfederblock II, Bausch, BGH 1999-2002, 142, 145).
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Diese Frist ist hier maßgeblich, denn es handelt sich bei der Anschlußberufung nicht um ein eigenständiges Rechtsmittel; die Anschlußberufung ist vielmehr nur ein Antrag innerhalb der gegnerischen Berufung (st. Rspr.; vgl. BGHZ 4, 233; 80, 146, 149; BGH, Urt. v. 04.10.1994 - VI ZR 223/93, MDR 1995, 89, 90).
  • BGH, 18.01.2000 - X ZR 102/97

    Patentfähigkeit eines Kontaktfederblocks für Relais

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Es bedarf daher für die Nichtigkeitsklage eines eigenen Rechtsschutzbedürfnisses der Klägerinnen (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Urt. v. 18.01.2000 - X ZR 102/97 - Kontaktfederblock II, Bausch, BGH 1999-2002, 142, 145).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Ein solches ist typischerweise gegeben, wenn die Gefahr besteht, daß der Nichtigkeitskläger oder seine Abnehmer für die Zeit vor Erlöschen des Schutzrechts wegen Verletzung des Patents in Anspruch genommen werden (Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01
    Sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) gelten insoweit nicht.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 174/04

    "Anschlußberufung im Patentnichtigkeitsverfahren"

    Zwar kann sie, wie der Senat auch für das geltende Recht bereits entschieden hat (Sen.Urt. v. 22.02.2005 - X ZR 183/01, Umdruck S. 41, im Internet unter www.bundesgerichtshof.de abrufbar), bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (ZPO-RefG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) gelten insoweit nicht (vgl. auch Busse, PatG, 6. Aufl., vor § 110 PatG Rdn. 18).
  • BPatG, 01.10.2015 - 6 Ni 3/15

    Fürnichtigerklärung des europäischen Patents mit der Bezeichnung "Method for

    Ein solches berechtigtes Interesse besteht indes, wenn - wie hier - von den Beklagten Verletzungsansprüche gegen die Kläger geltend gemacht werden (vgl. BGH X ZR 183/01; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 41).
  • BPatG, 23.07.2015 - 2 Ni 20/13

    Nichtigerklärung des europäischen Patents "Küchenmaschine mit einem Rührgefäß und

    Ein solches berechtigtes Interesse besteht indes, wenn - wie hier - von der Beklagten Verletzungsansprüche gegen Abnehmer der Klägerin geltend gemacht und diese dadurch bei der Verwendung des Produkts der Klägerin behindert werden (vgl. BGH GRUR 1966, 141 - Stahlveredelung; BGH X ZR 56/74; BGH X ZR 183/01 - vgl. BGH GRUR 1965, 231 - Zierfalten; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 41).
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