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   BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07   

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https://dejure.org/2010,514
BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07 (https://dejure.org/2010,514)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2010 - II ZR 286/07 (https://dejure.org/2010,514)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07 (https://dejure.org/2010,514)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 929 S 1 BGB, Art 46 BGBEG
    Eigentumsübertragung: Voraussetzungen der Übergabe durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren Besitzes des Erwerbers in Fällen mit Auslandsbezug

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 929 S. 1
    IPR: Gesonderte Anknüpfung des Besitzmittlungsverhältnisses; kein notwendiger Gleichlauf mit Sachstatut für Eigentumsübertragung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers als Voraussetzung für die Übergabe nach § 929 S. 1 BGB durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes; Gesonderte internationalprivatrechtliche Anknüpfung von konkreten Besitzmittlungsverhältnissen bei Übereignung nach dem Recht des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGB § 929; EGBGB Art. 43, 46
    IPR-Anknüpfung bei Übereignung beweglicher Sachen - Übertragung des mittelbaren Besitzes in einer Besitzkette

  • Betriebs-Berater

    Zur Übereignung nach § 929 BGB

  • rewis.io

    Eigentumsübertragung: Voraussetzungen der Übergabe durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren Besitzes des Erwerbers in Fällen mit Auslandsbezug

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigentumsübertragung: Voraussetzungen der Übergabe durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren Besitzes des Erwerbers in Fällen mit Auslandsbezug

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentumsrecht an den Zylindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929 S. 1; BGB § 931; EGBGB Art. 43
    Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers als Voraussetzung für die Übergabe nach § 929 S. 1 BGB durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes; Gesonderte internationalprivatrechtliche Anknüpfung von konkreten Besitzmittlungsverhältnissen bei Übereignung nach dem Recht des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsübertragung bei internationaler Besitzmittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten Zylindern mit angereichertem Uran

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Übereignung nach § 929 BGB

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eigentum und Pfandrecht an 25 in der Bundesrepublik gelagerten Uranbrennstoffen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 983
  • WM 2010, 900
  • BB 2010, 1097
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07
    Zwar sind bei der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen nur solche Umstände zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar sind (BGH, Urt. v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600 f.).

    Das schließt es aber, überträgt man diese Grundsätze auf die nach außen verlautbarte Änderung des Besitzmittlungswillens, nicht aus, aus späteren Vorgängen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der Beteiligten zu ziehen (Sen.Urt. v. 16. März 2009 - II ZR 68/08, ZIP 2009, 880 Tz. 16; BGH, Urt. v. 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;v. 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, ZIP 1998, 106, 107; v. 24. Juni 1988 aaO).

  • BGH, 08.06.1989 - IX ZR 234/87

    Sperrwirkung einer Drittwiderspruchsklage

    Auszug aus BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07
    Da nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ein Übergabesurrogat in Form der Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB) ausscheidet, die Beklagte zu 2 aber weiterhin unmittelbare Besitzerin der Zylinder blieb, konnte es zu einer Übergabe des Besitzes an die NEAG nach § 929 Satz 1, § 868 BGB nur kommen, wenn die Beklagte zu 1 jeden mittelbaren Besitz verlor (BGHZ 92, 280, 288; BGH, Urt. v. 8. Juni 1989 - IX ZR 234/87, WM 1989, 1393, 1395; v. 17. Mai 1971 - VIII ZR 15/70, WM 1971, 742, 743; v. 14. Juli 1960 - VIII ZR 174/59, WM 1960, 1035, 1038; v. 21. April 1959 - VIII ZR 148/58, WM 1959, 813, 815; RGZ 137, 23, 25; Soergel/Henssler, BGB 13. Aufl. § 929 Rdn. 55 und 59;Tiedtke, WM 1978, 446, 447 ff.).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07
    Dies ergeben Tatbestand und Entscheidungsgründe des Berufungsurteils, die zur Auslegung des Tenors heranzuziehen sind (BGHZ 159, 66, 69; 142, 388, 391), und in denen sich das Berufungsgericht mit beiden Anträgen befasst hat.
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Der mit dem Grenzübertritt verbundene Statutenwechsel (Art. 43 EGBGB) ließe diesen Rechtsbestand unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07 - NJW-RR 2010, 983 Rn. 21).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 225/19

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    aa) Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass eine Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB voraussetzt, dass die Insolvenzschuldnerin als Veräußerin den unmittelbaren Besitz aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715; Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 Rn. 23 zum mittelbaren Besitz).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 69/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    b) Eine Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB setzte jedenfalls voraus, dass die Insolvenzschuldnerin als Veräußerin den unmittelbaren Besitz aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715; Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 Rn. 23 zum mittelbaren Besitz).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 9 U 90/21

    Gutgläubiger Erwerb bei Zurückbehaltung des Kraftfahrzeugbriefs

    Zwar hat die Anknüpfung des Sachstatuts an den Lageort der Sache zur Konsequenz, dass durch das bloße Verbringen der Sache in ein anderes Staatsgebiet für das Rechtswirkungsstatut gemäß Art. 43 Abs. 2 EGBGB ein Statutenwechsel eintritt, ohne dass es grundsätzlich darauf ankommt, auf Grund welcher Umstände der Lageort verändert wurde (BGH, Urteil vom 22.02.2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 [Rn. 21]).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 142/11

    Internationales Gesellschaftsrecht: Anwendbares Recht für die Rechtsscheinhaftung

    Mit Urteil vom 22. Februar 2010 (II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das die Berufung anschließend erneut zurückgewiesen hat.

    Aus diesem Grund ist bereits in dem ersten Revisionsurteil vom 22. Februar 2010 darauf hingewiesen worden, dass die Beklagte zu 1 den Rechtsgrund eines Herausgabeanspruchs gegen die Beklagte zu 2 darlegen und beweisen müsse (BGH, Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 Rn. 35).

  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 5/18

    Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei: Übertragung des Eigentums an den Handakten

    Soweit der Beklagte selbst Mandate übernahm, wurde die Übergabe der Handakten gemäß § 929 Satz 1, § 868 BGB durch einen Besitzmittlerwechsel vollzogen, indem der Beklagte seinen Besitzmittlerwillen vereinbarungsgemäß zugunsten der Mandanten und nicht mehr der Schuldnerin ausübte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 244/83, BGHZ 92, 280, 288; vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 Rn. 23 f; MünchKomm-BGB/Oechsler, aaO § 929 Rn. 66).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 8/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    bb) Eine Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB setzte jedenfalls voraus, dass die Insolvenzschuldnerin als Veräußerin den unmittelbaren Besitz aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 302/77, NJW 1979, 714, 715; Urteil vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07, NJW-RR 2010, 983 Rn. 23 zum mittelbaren Besitz).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

    Welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbar ist, entscheiden die deutschen Gerichte nach deutschem internationalem Privatrecht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2010 - II ZR 286/07 - juris Rn. 20 und - II ZR 287/07 - juris Rn. 20).
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