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   BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11   

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https://dejure.org/2012,9023
BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 16 StGB; § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO; § 67 StGB
    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung": Einbrüche in gemischt genutzte Gebäude und/oder in Nebenräume von Wohnhäusern; Beweiswürdigung hinsichtlich eines möglichen Tatbestandsirrtums); Auffangrechtserwerb (Tenorierung); Vorwegvollzug ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 2 S 3 StGB, § 67 Abs 5 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafurteil wegen Einbruchdiebstahls: Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wohnungseinbruchdiebstahl beim Einbruch in ein zugleich zu Wohn- und Geschäftszwecken genutztes Gebäude

  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines teilweisen Vorwegvollzugs bei mehr als drei Jahren Strafe danach und nach anschließender Unterbringung durch Möglichkeit einer Halbstrafenerlassung bzgl. Diebstählen

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Einbruchdiebstahls: Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wohnungseinbruchdiebstahl beim Einbruch in ein zugleich zu Wohn- und Geschäftszwecken genutztes Gebäude

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung eines teilweisen Vorwegvollzugs bei mehr als drei Jahren Strafe danach und nach anschließender Unterbringung durch Möglichkeit einer Halbstrafenerlassung bzgl. Diebstählen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 120
  • NStZ-RR 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Wortlaut des § 184b Abs. 1 StGB, der die absolute Grenze einer Gesetzesauslegung zum Nachteil des Angeklagten bildet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120), bestimmt, dass nur eine "pornographische" Schrift auch "kinderpornographisch" i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB sein kann.
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Selbst wenn man aber davon ausginge, dass die genannten Erkenntnisse ein in der Hauptverhandlung zu erörternder Erfahrungssatz wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 mwN), würde dies im Ergebnis den Bestand des Urteils nicht gefährden.
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)

    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).

    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Dies gilt sowohl, wenn der Täter sich von dort ungehindert Zugang zum ohne weiteres erreichbaren Wohnbereich im Erd- oder Obergeschoss verschafft, als auch dann, wenn er aus derartigen Räumen stiehlt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120 f.).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Ob hierzu auch der Schuppen als ein dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnender Raum gehört, weil er etwa einem Keller oder dem Dachboden eines Einfamilienhauses gleichsteht, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120, 121; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244 Rn. 47a, 48).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 344/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Nebenräume)

    Nebenräume unterfallen dem Wohnungsbegriff dann, wenn sie durch eine unmittelbare Verbindung dem Wohnbereich typischerweise zuzuordnen sind, weil sie - wie etwa die Kellerräume eines Einfamilienhauses - mit der Wohnung räumlich und baulich eine Einheit bilden bzw. so mit ihr verbunden sind, dass keine erheblichen Zugangshindernisse zu den Wohnräumen mehr bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 14, 15; vom 24. März 2021 - 6 StR 46/21).
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