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   BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11   

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https://dejure.org/2012,9023
BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 (https://dejure.org/2012,9023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 16 StGB; § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO; § 67 StGB
    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung": Einbrüche in gemischt genutzte Gebäude und/oder in Nebenräume von Wohnhäusern; Beweiswürdigung hinsichtlich eines möglichen Tatbestandsirrtums); Auffangrechtserwerb (Tenorierung); Vorwegvollzug ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 2 S 3 StGB, § 67 Abs 5 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafurteil wegen Einbruchdiebstahls: Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wohnungseinbruchdiebstahl beim Einbruch in ein zugleich zu Wohn- und Geschäftszwecken genutztes Gebäude

  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines teilweisen Vorwegvollzugs bei mehr als drei Jahren Strafe danach und nach anschließender Unterbringung durch Möglichkeit einer Halbstrafenerlassung bzgl. Diebstählen

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Einbruchdiebstahls: Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wohnungseinbruchdiebstahl beim Einbruch in ein zugleich zu Wohn- und Geschäftszwecken genutztes Gebäude

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung eines teilweisen Vorwegvollzugs bei mehr als drei Jahren Strafe danach und nach anschließender Unterbringung durch Möglichkeit einer Halbstrafenerlassung bzgl. Diebstählen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 120
  • NStZ-RR 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2001 - 4 StR 59/01

    Wirksamer mündlicher und protokollierter Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    Ein Wohnungseinbruchdiebstahl läge zweifelsfrei vor, wenn in ein Zimmer des Pflegeheims eingebrochen worden wäre (vgl. zum insoweit vergleichbaren Einbruch in ein Hotelzimmer BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
  • BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    Für den Fall eines Einbruchs in den Flur und/oder den Empfangsbereich des Heims käme es darauf an, ob diese Räumlichkeiten als Nebenräume der Zimmer der Heimbewohner (also deren Wohnungen) zu bewerten sind (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    a) Wohnungseinbruchdiebstahl ist - zusammengefasst - wegen der damit verbundenen Verletzung der Privatsphäre des Opfers ein eigener Tatbestand mit erhöhter Strafdrohung (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515 mwN).
  • BGH, 20.05.2008 - 1 StR 233/08

    Rechtsfehlerhafter Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs (zwingende

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    Der Zeitraum zwischen dem so bestimmten Ende der Unterbringung und dem Halbstrafenzeitpunkt ergibt den - ohne Beurteilungsspielraum zu errechnenden - vorweg zu vollziehenden Teil der Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 1 StR 233/08 mwN).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    Dies führt zugleich zur Aufhebung der Gesamtstrafen, während die von der Staatsanwaltschaft nicht gesondert angefochtene Unterbringungsentscheidung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11) von der durch deren Revision bewirkten (nur) teilweisen Aufhebung des Schuldspruchs unberührt bleibt.
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11
    Bei einer höheren Strafe braucht nicht gesondert begründet zu werden, warum die beantragte Bewährungsstrafe nicht ausreicht (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11 mwN).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Wortlaut des § 184b Abs. 1 StGB, der die absolute Grenze einer Gesetzesauslegung zum Nachteil des Angeklagten bildet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120), bestimmt, dass nur eine "pornographische" Schrift auch "kinderpornographisch" i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB sein kann.
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Selbst wenn man aber davon ausginge, dass die genannten Erkenntnisse ein in der Hauptverhandlung zu erörternder Erfahrungssatz wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 mwN), würde dies im Ergebnis den Bestand des Urteils nicht gefährden.
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Einbruch in Kellerräume)

    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).

    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Dies gilt sowohl, wenn der Täter sich von dort ungehindert Zugang zum ohne weiteres erreichbaren Wohnbereich im Erd- oder Obergeschoss verschafft, als auch dann, wenn er aus derartigen Räumen stiehlt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120 f.).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Ob hierzu auch der Schuppen als ein dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnender Raum gehört, weil er etwa einem Keller oder dem Dachboden eines Einfamilienhauses gleichsteht, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514, 515; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120, 121; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244 Rn. 47a, 48).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 344/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Nebenräume)

    Nebenräume unterfallen dem Wohnungsbegriff dann, wenn sie durch eine unmittelbare Verbindung dem Wohnbereich typischerweise zuzuordnen sind, weil sie - wie etwa die Kellerräume eines Einfamilienhauses - mit der Wohnung räumlich und baulich eine Einheit bilden bzw. so mit ihr verbunden sind, dass keine erheblichen Zugangshindernisse zu den Wohnräumen mehr bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschlüsse vom 5. September 2017 - 5 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 14, 15; vom 24. März 2021 - 6 StR 46/21).
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