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   BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10   

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https://dejure.org/2012,31727
BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10 (https://dejure.org/2012,31727)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2012 - III ZR 226/10 (https://dejure.org/2012,31727)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - III ZR 226/10 (https://dejure.org/2012,31727)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 Enteig/EntschG SN, § 96 Abs 1 S 1 BauGB, § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG, § 22 Nr 2 EStG, § 23 Abs 1 EStG
    Enteignungsentschädigung: Einkommenssteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen Grundstücksverkaufs zur Vermeidung der Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Einkommenssteuern i.R.e. Grundstücksveräußerung zur Vermeidung einer Enteignung als erstattungsfähige Folgekosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Folgeschaden bei Grundstücksverkauf zur Vermeidung der Enteignung; Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn; Wertminderung; Entschädigung; Spekulationsfrist; enttäuschtes Vertrauen

  • rewis.io

    Enteignungsentschädigung: Einkommenssteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen Grundstücksverkaufs zur Vermeidung der Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SächsEntEG § 4 Abs. 1; BauGB § 96 Abs. 1 S. 1
    Keine Entschädigung für anfallende Einkommensteuer auf Gewinn bei Veräußerung eines Grundstücks zur Vermeidung einer Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhte Einkommenssteuern i.R.e. Grundstücksveräußerung zur Vermeidung einer Enteignung als erstattungsfähige Folgekosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuer auf Veräußerungsgewinn als Schaden (§ 96 BauGB)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsgewinn bei drohender Grundstücksenteignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 583
  • NVwZ 2012, 646
  • VersR 2012, 870
  • DÖV 2012, 984
  • BauR 2012, 912
  • ZfBR 2012, 575
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72

    Besteuerung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Die anfallende Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 EStG) wegen des Verkaufs eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung stellt keinen entschädigungspflichtigen Folgeschaden im Sinne des § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar (im Anschluss an Senatsurteil vom 13. November 1975, III ZR 162/72, BGHZ 65, 253).

    Für solche einkommensteuerlichen Nachteile kann unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs "anderer durch die Enteignung eingetretener Vermögensnachteile" (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB) eine besondere Entschädigung nicht gewährt werden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 256 ff und III ZR 188/73, WM 1976, 98, 99).

    Die Beschränkung der Entschädigung auf Folgekosten, die auch durch ein sachgemäßes Verhalten des Betroffenen nicht abgewendet werden können, stellt keinen Anwendungsfall des Grundsatzes des mitwirkenden Verschuldens (vgl. § 254 BGB) dar; sie beruht darauf, dass die Entschädigung dazu bestimmt ist, nur die im Einzelfall als erzwungene Folge der Enteignung in Erscheinung getretenen Nachteile auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 255 f).

    Soweit in Einzelfällen Härten auftreten können, die sich allein aus der Struktur des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts ergeben, und hiernach bei den von der Enteignung Betroffenen ein steuerlicher Nachteil verbleibt, ist es allein Aufgabe des Steuerrechts, diese Folgen zu vermeiden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 261 und WM 1976, 98, 99).

    bb) Gegen eine Einordnung der anfallenden Einkommensteuer aus einem Veräußerungsgeschäft bei einem Verkauf zur Vermeidung einer Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden spricht bereits, dass der Verkauf des Grundstücks als solches nicht zum Tatbestand der Steuerpflicht gehört (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 259 und WM 1976, 98, 99).

    Denn auf die Höhe der Entschädigung ist es grundsätzlich ohne Einfluss, wie der Enteignete im Einzelfall die Geldentschädigung verwendet (vgl. Senatsurteil aaO, BGHZ 65, 253, 259).

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73

    Sittenwidrigkeit der von einer Behörde übernommenen Pflicht des Nachweises eines

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Für solche einkommensteuerlichen Nachteile kann unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs "anderer durch die Enteignung eingetretener Vermögensnachteile" (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB) eine besondere Entschädigung nicht gewährt werden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 256 ff und III ZR 188/73, WM 1976, 98, 99).

    Soweit in Einzelfällen Härten auftreten können, die sich allein aus der Struktur des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts ergeben, und hiernach bei den von der Enteignung Betroffenen ein steuerlicher Nachteil verbleibt, ist es allein Aufgabe des Steuerrechts, diese Folgen zu vermeiden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 261 und WM 1976, 98, 99).

    bb) Gegen eine Einordnung der anfallenden Einkommensteuer aus einem Veräußerungsgeschäft bei einem Verkauf zur Vermeidung einer Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden spricht bereits, dass der Verkauf des Grundstücks als solches nicht zum Tatbestand der Steuerpflicht gehört (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 259 und WM 1976, 98, 99).

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67

    Spekulationsabsicht - Gesetzliches Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs greift die Besteuerung auf private Veräußerungsgewinne nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dann nicht ein, wenn eine unter Zwang erfolgte Veräußerung wegen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt hat (vgl. BFHE 75, 330, 332 f; 96, 520, 522; 108, 502, 504).
  • BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U

    Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs greift die Besteuerung auf private Veräußerungsgewinne nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dann nicht ein, wenn eine unter Zwang erfolgte Veräußerung wegen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt hat (vgl. BFHE 75, 330, 332 f; 96, 520, 522; 108, 502, 504).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Die individuellen Nachteile, die nicht allgemein jeden treffen, müssen als Folge der Enteignung in Erscheinung treten (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 298/06, BGHZ 174, 25 Rn. 19 mwN).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 96/70

    Spekulationsgewinn bei künftig drohender Enteignung

    Auszug aus BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs greift die Besteuerung auf private Veräußerungsgewinne nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dann nicht ein, wenn eine unter Zwang erfolgte Veräußerung wegen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt hat (vgl. BFHE 75, 330, 332 f; 96, 520, 522; 108, 502, 504).
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