Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2018 - AK 5/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6811
BGH, 22.02.2018 - AK 5/18 (https://dejure.org/2018,6811)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2018 - AK 5/18 (https://dejure.org/2018,6811)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - AK 5/18 (https://dejure.org/2018,6811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1, 2, §§ 52, 53 StGB, § 1 JGG, §§ 121, 122 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 52 StGB, §§ 1, 3 Satz 1 JGG, § 19 StGB, § 2 VStGB, § 8 Abs. 6 Nr. 3 VStGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 1 VStGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Nr. 6, 8, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG, § 142a Abs. 1 Satz 3 GVG, § 125 Abs. 1, § 162 Abs. 1 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 53 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Kriegsverbrechens gegen Personen und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS)

  • rewis.io

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem Tatverdacht eines Kriegsverbrechens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Kriegsverbrechens gegen Personen und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.

    Daher ist zu unterstellen, dass dieser neue bzw. erweiterte Haftbefehl am 15. Juni 2017 hätte erlassen und verkündet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17, juris Rn. 48).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    (1) Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen, die im Jahr 2014 im Irak in der Region um die Stadt Mossul stattfanden, handelte es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (zu den Voraussetzungen s. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667, 3668; Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166; vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 23; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 96 ff.).

    Die Vorschrift ist auf solche Verhaltensweisen zu beschränken, durch welche die Würde des Betroffenen in einem Ausmaß verletzt wird, dass sich die Tat aus der Sicht eines objektiven Beobachters unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes des Opfers als "Gräueltat" darstellt (vgl. - im Einzelnen - BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667, 3671 mwN).

  • BGH, 16.01.2018 - AK 78/17

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 09.02.2017 - StB 2/17

    Unbeachtlichkeit fremdsprachiger Schreiben (Deutsch als Gerichtssprache;

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Demgegenüber ist von zahlreichen Kontakten seiner Familie ins Ausland auszugehen (zum diesbezüglichen Beweismaß vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, juris Rn. 20; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Rn. 22 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 17.11.2016 - AK 54/16

    Dringender Tatverdacht einer grausamen und unmenschlichen Behandlung einer nach

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    (1) Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen, die im Jahr 2014 im Irak in der Region um die Stadt Mossul stattfanden, handelte es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (zu den Voraussetzungen s. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667, 3668; Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166; vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 23; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 96 ff.).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Der Bestimmung der Haftprüfungsfrist für den gegenständlichen Haftbefehl unter Hinzurechnung des Zeitraums des Untersuchungshaftvollzugs auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten steht nicht entgegen, dass die zwei Ermittlungsverfahren, in denen diese beiden Haftbefehle erlassen worden sind, von verschiedenen Staatsanwaltschaften (der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und dem Generalbundesanwalt) geführt wurden und auf Staatsanwaltsseite keine einheitliche sachliche Zuständigkeit begründet werden konnte; für die Vorwürfe des Kriegsverbrechens gegen Personen und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung war der Generalbundesanwalt originär zuständig (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 6, 8, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG), der seinerseits das Verfahren wegen der Betäubungsmitteldelikte nicht ohne weiteres hätte an sich ziehen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20 f.).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    (2) Für beide Delikte gilt nach § 1 VStGB und § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB deutsches Strafrecht (zum Strafanwendungsrecht hinsichtlich einer Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 17.06.2010 - AK 3/10

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    (1) Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen, die im Jahr 2014 im Irak in der Region um die Stadt Mossul stattfanden, handelte es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (zu den Voraussetzungen s. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667, 3668; Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166; vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 23; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 96 ff.).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
    Der Bestimmung der Haftprüfungsfrist für den gegenständlichen Haftbefehl unter Hinzurechnung des Zeitraums des Untersuchungshaftvollzugs auf Grund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten steht nicht entgegen, dass die zwei Ermittlungsverfahren, in denen diese beiden Haftbefehle erlassen worden sind, von verschiedenen Staatsanwaltschaften (der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und dem Generalbundesanwalt) geführt wurden und auf Staatsanwaltsseite keine einheitliche sachliche Zuständigkeit begründet werden konnte; für die Vorwürfe des Kriegsverbrechens gegen Personen und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung war der Generalbundesanwalt originär zuständig (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 6, 8, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG), der seinerseits das Verfahren wegen der Betäubungsmitteldelikte nicht ohne weiteres hätte an sich ziehen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20

    Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden

    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich der im Jahre 2015 in Syrien stattfindenden Kämpfe zwischen der staatlichen syrischen Armee und oppositionellen Gruppierungen, insbesondere dem IS, sowie der im Irak stattfindenden Kämpfe zwischen dem IS und den irakischen Streitkräften erfüllt (ständige Rspr. des 3. Strafsenates des BGH: BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 17.10.2019 - AK 56/19, betreffend Syrien seit Oktober 2015; Beschluss vom 04.04.2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229 ff. (231), betreffend Syrien zwischen 2013 und 2017; Urteil vom 27.07.2017 - 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667 ff., Rdnr. 11, betreffend Syrien 2014; Beschluss vom 20.12.2016 - 3 StR 435/16, NStZ 2017, 699 ff. (700), betreffend Syrien zu Beginn des Bürgerkrieges; Beschluss vom 17.11.2016 - AK 54/16, zit. nach beck-online, dort Leitsatz und Rdnr. 7, 23, betreffend Syrien seit Anfang 2012; BGH, Beschluss vom 22.02.2018 - AK 5/18, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 26, betreffend Irak 2014).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 5/18), vom 28. Juni 2018 (AK 24 u. 25/18) und vom 18. Oktober 2018 (AK 38 u. 39/18) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

    bb) Hinsichtlich der Struktur, der Tätigkeiten und der Zielsetzungen des IS wird auf den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 12 ff.) sowie den angefochtenen Haftbefehl verwiesen.

    bb) Was die Struktur, die Tätigkeiten und die Zielsetzungen des IS betrifft, hat sich die Verdachtslage seit der Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 18) nicht geändert.

    cc) Hinsichtlich einer Strafbarkeit des Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung verweist der Senat auf seine Haftfortdauerentscheidung vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 25 ff.).

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 5/18), vom 28. Juni 2018 (AK 24 u. 25/18) und vom 18. Oktober 2018 (AK 38 u. 39/18) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • BGH, 28.06.2018 - AK 24/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in

    Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 4/18 u. StB 29/17 bezüglich A. sowie AK 5/18 bezüglich R.) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet; mit dem den Beschuldigten A. betreffenden Beschluss hat der Senat auf dessen Beschwerde zugleich entschieden, dass dieser Beschuldigte ausschließlich der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen - der mittäterschaftlichen Tötung des irakischen Offiziers - dringend verdächtig ist.

    Nach den Vernehmungsniederschriften haben die Zeugen vor allem über ihnen gegenüber getätigte Erklärungen der Beschuldigten berichtet (s. hierzu AK 4/18 unter II. 2. b) bb) (2) sowie AK 5/18 unter II. 1. a) bb) (3)), was den dringenden Verdacht belegt, nicht über eigene Wahrnehmungen zu den diesen zur Last liegenden Kriegsverbrechen oder zu von solchen Erklärungen unabhängigen mitgliedschaftlichen Betätigungsakten.

  • BGH, 28.06.2018 - AK 25/18
    Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 4/18 u. StB 29/17 bezüglich A. sowie AK 5/18 bezüglich R. ) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet; mit dem den Beschuldigten A. betreffenden Beschluss hat der Senat auf dessen Beschwerde zugleich entschieden, dass dieser Beschuldigte ausschließlich der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen - der mittäterschaftlichen Tötung des irakischen Offiziers - dringend verdächtig ist.

    Nach den Vernehmungsniederschriften haben die Zeugen vor allem über ihnen gegenüber getätigte Erklärungen der Beschuldigten berichtet (s. hierzu AK 4/18 unter II. 2. b) bb) (2) sowie AK 5/18 unter II. 1. a) bb) (3)), was den dringenden Verdacht belegt, nicht über eigene Wahrnehmungen zu den diesen zur Last liegenden Kriegsverbrechen oder zu von solchen Erklärungen unabhängigen mitgliedschaftlichen Betätigungsakten.

  • KG, 21.06.2018 - 4 Ws 75/18

    Versagung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

    Dass der Bundesgerichtshof in seinen Haftfortdauerbeschlüssen vom 22. Februar 2018 ( AK 4/18 und AK 5/18, beide bei juris) ausgeführt hat, die Beschwerdeführer befänden sich in dem vom Generalbundesanwalt geführten Verfahren (erst) seit dem 5. Dezember 2017 in Untersuchungshaft, ist zwar richtig; indessen hat dieser Umstand nicht die von den Beschwerdeführern gewünschte Folge, dass schon jetzt eine Entscheidung über eine Entschädigung (jedenfalls) für die in der Zeit vom 24. Mai bis zum 5. Dezember 2017 erlittene Untersuchungshaft zu treffen wäre.

    Soweit der Beschwerdeführer R... noch darauf hingewiesen hat, der Bundesgerichtshof habe erklärt, dass die Frist nach § 121 Abs. 1 StPO in dem vom Generalbundesanwalt geführten Verfahren für ihn erst am 14. Juni 2017 zu laufen begonnen habe (und deshalb meint, sein Rechtsmittel müsse jedenfalls für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 14. Juni 2017 Erfolg haben), trifft es zwar zu, dass der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, er berücksichtige bei der Fristberechnung "auch die Zeit vom 15. Juni bis zum 4. Dezember 2017" (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - AK 5/18 - [juris-Rn. 9]).

  • BGH, 26.07.2018 - AK 30/18

    Haftprüfungsfrist bei auf bereits bekannte Tatvorwürfe gestütztem neuem

    aa) Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 und StB 29/17 sowie AK 5/18, juris) Folgendes:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht