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   BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21   

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https://dejure.org/2022,5785
BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21 (https://dejure.org/2022,5785)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2022 - 3 StR 279/21 (https://dejure.org/2022,5785)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 3 StR 279/21 (https://dejure.org/2022,5785)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG; § 18 JGG; § 31 JGG
    Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung; einheitliche Rechtsfolgenentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Anforderungen an die Urteilsbegründung zur Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Verhängung einer Jugendstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs durch Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Ausrichtung der Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a
    Änderung des Schuldspruchs durch Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14

    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).

    Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht indes grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
    Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht indes grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).
  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
    Ohne Rücksicht auf die Zahl der Gesetzesverletzungen und die Art ihres Zusammentreffens soll über die Rechtsfolge einheitlich entschieden werden, orientiert an der Person des Täters und dem Umfang der erzieherisch gebotenen Beeinflussung (Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 JGG Rn. 3 ff. mwN; Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 31 Rn. 3 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152, 154).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 13 Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22

    Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der

    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2022 - 2 StR 250/22, juris Rn. 31; Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 352/22, juris Rn. 5; Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6; Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 279/21, juris Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186).
  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 352/22

    Verhängung einer Jugendstrafe (Erforderlichkeit; Bemessung: erforderliche

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass das Tatgericht dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 279/21 Rn. 5 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 6; jeweils mwN).
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