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   BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21   

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https://dejure.org/2023,7029
BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21 (https://dejure.org/2023,7029)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2023 - V ZR 70/21 (https://dejure.org/2023,7029)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - V ZR 70/21 (https://dejure.org/2023,7029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 32 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2, 3 GKG, § 4 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG, § 23 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 9 RVG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten einer Prozesspartei im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Werts des Gegenstands für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten einer Prozesspartei im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Gebührenwert bei unbeschränkt eingelegtem Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2019 - V ZR 299/14

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im

    Auszug aus BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn ein Rechtsmittel aufgrund eines unbeschränkten Rechtsmittelauftrags uneingeschränkt eingelegt, dann aber entsprechend dem Inhalt der Rechtsmittelbegründung nur beschränkt durchgeführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - V ZR 299/14, BeckRS 2019, 29151 Rn. 3; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, NJW-RR 2018, 700 Rn. 18, 29).

    Der Wert dieser Tätigkeit entspricht dem uneingeschränkten Auftrag, dessen Wert wiederum der Beschwer aus dem angefochtenen Urteil (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - V ZR 299/14, BeckRS 2019, 29151 Rn. 5).

  • BGH, 08.05.2014 - V ZR 82/13
    Auszug aus BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21
    Das gilt auch dann, wenn Teile der Forderung erfüllt oder beigetrieben sind, es sei denn, aus den Klageanträgen oder aus der Klagebegründung ergibt sich, dass die Vollstreckung aus der Urkunde nur teilweise für unzulässig erklärt werden soll (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2014 - V ZR 82/13, BeckRS 2014, 17486 Rn. 1).
  • BGH, 08.08.2017 - X ZR 101/16

    Berufungsbeschwer: Abweisung einer Klage gegen eine Fluggesellschaft auf

    Auszug aus BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht zwischen dem Gegenstand des Haupt- und eines Hilfsantrags wirtschaftliche Identität, wenn beiden, das durch die Antragstellung hergestellte Eventualverhältnis hinweggedacht, nicht gleichzeitig stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2017 - X ZR 101/16, NJW-RR 2017, 1453 Rn. 9).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Auszug aus BGH, 22.02.2023 - V ZR 70/21
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn ein Rechtsmittel aufgrund eines unbeschränkten Rechtsmittelauftrags uneingeschränkt eingelegt, dann aber entsprechend dem Inhalt der Rechtsmittelbegründung nur beschränkt durchgeführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - V ZR 299/14, BeckRS 2019, 29151 Rn. 3; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, NJW-RR 2018, 700 Rn. 18, 29).
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