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   BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62   

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BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62 (https://dejure.org/1963,792)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1963 - 2 StR 175/62 (https://dejure.org/1963,792)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1963 - 2 StR 175/62 (https://dejure.org/1963,792)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 305
  • NJW 1963, 1116
  • MDR 1963, 697
  • JR 1963, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Rb 21 Ss 699/20

    Selbständiges Einziehungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der

    Der Staatsanwaltschaft, die in der Hauptverhandlung auf die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 100.000 EUR angetragen hatte, steht gegen das im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 260 Abs. 1 und 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG ergangene Einstellungsurteil des Amtsgerichts das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gem. § 87 Abs. 3 S. 2, Abs. 5, 46 Abs. 1 OWiG, §§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG zu (vgl. BGH, NJW 1963, 1116 und BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - 1 StR 95/20, juris = NStZ-RR, 322; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 Ss 679/08 = BeckRS 2009, 4684; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2016 - Ss (Bs) 45/2015 (23/15 OWi) = BeckRs 2016, 6454 und - soweit ersichtlich - zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2020 - 1 RBs 360/19 = NZV 2020, 371; sowie Fromm, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und Verfallsanordnungen nach § 29 a OWiG in NZA 2017, 693; a.A., gestützt auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.10.2009 - 1 SsRs 25/09 -, juris = NStZ-RR 2010, 154, Korte, Aus der Rechtsprechung zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 2011, 23).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 2a Ss OWi 157/01

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft; Bußgeldsache; Bußgeldverfahren;

    Die Entscheidung in BGHSt 18, 305 f., 309, wonach das zulässige Rechtmittel gegen den das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung einstellenden Beschluss die Rechtsbeschwerde ist, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil (BGHSt 18, 305) bereits darauf hingewiesen, daß die politische Linie der als verfassungsfeindlich verbotenen KPD nicht mit dem "Kommunismus" gleichzusetzen ist.
  • BGH, 27.07.1971 - 3 StR 186/70

    Einführung von Waren aus einem fremden Wirtschaftsgebiet ohne die erforderliche

    Für den damaligen Rechtszustand hat der Bundesgerichtshof aber bereits entschieden, daß auch gegen den Beschluß des Amtsgerichts nach § 206 a StPO im Verfahren über eine Ordnungswidrigkeit nicht die sofortige Beschwerde, sondern die Rechtsbeschwerde das zulässige Rechtsmittel ist (BGHSt 18, 305).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil (BGHSt 18, 305) bereits darauf hingewiesen, da die politische Linie der als verfassungsfeindlich verbotenen KPD nicht mit dem "Kommunismus" gleichzusetzen ist.
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