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BGH, 22.03.1963 - 2 StR 175/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 18, 305
- NJW 1963, 1116
- MDR 1963, 697
- JR 1963, 268
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86
Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben …
Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Kitzsteiner drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder K. gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375 [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53]; 18, 311) [BGH 22.03.1963 - 2 StR 175/62]gewesen wäre. - BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64
Rechtsmittel
Der Senat hat in dem erwähnten Urteil (BGHSt 18, 305) bereits darauf hingewiesen, daß die politische Linie der als verfassungsfeindlich verbotenen KPD nicht mit dem "Kommunismus" gleichzusetzen ist. - OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 2a Ss OWi 157/01
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft; Bußgeldsache; Bußgeldverfahren; …
Die Entscheidung in BGHSt 18, 305 f., 309, wonach das zulässige Rechtmittel gegen den das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung einstellenden Beschluss die Rechtsbeschwerde ist, steht dem nicht entgegen. - BGH, 27.07.1971 - 3 StR 186/70
Einführung von Waren aus einem fremden Wirtschaftsgebiet ohne die erforderliche …
Für den damaligen Rechtszustand hat der Bundesgerichtshof aber bereits entschieden, daß auch gegen den Beschluß des Amtsgerichts nach § 206 a StPO im Verfahren über eine Ordnungswidrigkeit nicht die sofortige Beschwerde, sondern die Rechtsbeschwerde das zulässige Rechtsmittel ist (BGHSt 18, 305). - BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
Rechtsmittel
Der Senat hat in dem erwähnten Urteil (BGHSt 18, 305) bereits darauf hingewiesen, da die politische Linie der als verfassungsfeindlich verbotenen KPD nicht mit dem "Kommunismus" gleichzusetzen ist.