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   BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65   

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https://dejure.org/1967,1502
BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65 (https://dejure.org/1967,1502)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1967 - Ib ZR 38/65 (https://dejure.org/1967,1502)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1967 - Ib ZR 38/65 (https://dejure.org/1967,1502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Seife als gewerblicher Vertreter - Berücksichtigung der Interessen der Kriegsblinden - Verbot der gefühlsbetonten Werbung - Rahmen des Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren - Eingliederung von Blinden in das Erwerbsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 905
  • GRUR 1968, 44
  • DB 1967, 1492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1958 - I ZR 91/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Diese Erweiterung beruht nach der amtlichen Begründung (BT-Drucks, IV/2534) auf dem Gedanken, den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1958 (GRUR 1959, 143 - Blindenseife) und vom 14. Juli 1961 (Gewerbearchiv 1962, 16) könne entnommen werden, daß unter Umständen jeder Vertrieb von Blindenwaren unter Bezugnahme auf die Beschäftigung von Blinden, der nicht durch das Gesetz von 1953 gedeckt sei, unter dem Gesichtspunkt der sogenannten gefühlsbetonten Werbung nach § 1 UWG unzulässig sei.

    Angesichts dieser Rechtslage wäre es aber widersinnig, wenn beim Vertrieb von Seife, die weder nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz von 1965 und dessen Durchführungsverordnung (BGH GRUR 1959, 143, 144 zu Ziffer III 3 a) zu den Blindenwaren gehört, zwar nicht einmal von einer anerkannten Blindenwerkstätte auf die Beschäftigung von Blinden hingewiesen werden dürfte, wohl aber von einem anerkannten Schwerbeschädigtenbetrieb auf die Herkunft aus einem Schwerbeschädigtenbetrieb.

    Zu diesen Waren gehört Seife aus dem Grunde nicht, weil die Seifenherstellung maschinell und nicht im Wege handwerklicher Tätigkeit erfolgt (vgl. hierzu BGH GRUR 1959, 143, 144 zu Ziff. 3, b, aa - Blindenseife).

  • BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59

    Kfz-Nummernschilder

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Denn, ebenso wie die Verwendung einer registerrechtlich zulässigen Firma nach § 1 UWG unzulässig sein kann (vgl. BGH GRUR 1965, 487 zu III 2 a), befreit den Beklagten diese Bescheinigung nicht von der Einhaltung der Gebote des lauteren Wettbewerbs (BGH GRUR 1960, 431, 433 zu Ziff. 2 b - Kraftfahrzeugnummernschilder).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 125/58

    Seifenfabrikation von Kriegsblinden - Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Im übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde gegen die Verfassungsmäßigkeit des Blindenwaren-Vertriebsgesetzes von 1953 und dessen Durchführungsverordnung durch Beschluß vom 7. April 1960 - I BvR 201/55 - nicht angenommen (vgl. Tatbestand des zu den Gerichtsakten, überreichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1960 - I ZR 125/58 - UA S. 4 = GA 132, 135).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Angesichts der Verschiedenheit der Behinderung dieser beiden Personengruppen ist es bei Anwendung einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus wohl erwogenen sachlichen Gründen unterschiedliche Regelungen getroffen hat, um beide Gruppen im wirtschaftlichen Ergebnis ihrer Arbeitstätigkeit etwa gleichzustellen (vgl. BVerfGE 1, 97, 107 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51]; 4, 7, 18 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 9, 73, 81) [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57].
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Angesichts der Verschiedenheit der Behinderung dieser beiden Personengruppen ist es bei Anwendung einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus wohl erwogenen sachlichen Gründen unterschiedliche Regelungen getroffen hat, um beide Gruppen im wirtschaftlichen Ergebnis ihrer Arbeitstätigkeit etwa gleichzustellen (vgl. BVerfGE 1, 97, 107 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51]; 4, 7, 18 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 9, 73, 81) [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57].
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Angesichts der Verschiedenheit der Behinderung dieser beiden Personengruppen ist es bei Anwendung einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus wohl erwogenen sachlichen Gründen unterschiedliche Regelungen getroffen hat, um beide Gruppen im wirtschaftlichen Ergebnis ihrer Arbeitstätigkeit etwa gleichzustellen (vgl. BVerfGE 1, 97, 107 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51]; 4, 7, 18 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 9, 73, 81) [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57].
  • BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63

    Hausierhandel mit Seife aus Versehrtenbetrieb - Gefühlsbetonte Werbung -

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Der erkennende Senat hat ferner in einem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil einem Unternehmen, das nicht als Schwerbeschädigtenbetrieb anerkannt war, untersagt, beim Vertrieb der von ihm hergestellten Seife von Haus zu Haus darauf hinzuweisen, es handele sich um "Versehrten-Arbeit", insbesondere die Verpackung der Seife mit dieser Angabe zu versehen oder an die die Seife verkaufenden Händler Besuchskarten mit dem Aufdruck "Versehrten-Arbeit" auszugeben (BGH GRUR 1965, 485 - Versehrten-Betrieb).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Dieses Ergebnis wird durch die Vorschriften des am 1. Juli 1965 in Kraft getretenen neuen Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliWVG) vom 9. April 1965 (BGBl I 311) nebst Durchführungsverordnung vom 11. August 1965 (BGBl I 807) bestätigt, das - obwohl erst nach Einlegung der Revision erlassen - in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 f [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]).
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65
    Dieses Ergebnis wird durch die Vorschriften des am 1. Juli 1965 in Kraft getretenen neuen Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliWVG) vom 9. April 1965 (BGBl I 311) nebst Durchführungsverordnung vom 11. August 1965 (BGBl I 807) bestätigt, das - obwohl erst nach Einlegung der Revision erlassen - in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 350 f [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 155/77

    Herstellerangabe 'Schwerbeschädigtenhilfe eV'

    Der Bundesgerichtshof hat sich wiederholt mit der Frage befaßt, wie die Werbung für den Verkauf von Seife und anderen Artikeln zu beurteilen ist, wenn dabei auf die Herkunft der Waren aus Betrieben hingewiesen wird, die bei der Fabrikation Blinde oder andere Schwerbeschädigte beschäftigen (vgl. BGH GRUR 1965, 485 - Versehrtenbetrieb; GRUR 1968, 44 - Schwerbeschädigtenbetrieb; GRUR 1959, 277 - Künstlerpostkarten).

    Demgemäß ist für den Fall des Seifenvertriebes, bei dem wegen der vorwiegend maschinellen Herstellung eine sachliche Beziehung in dem erwähnten Sinne nicht besteht, unter anderem verboten worden, für den Vertrieb an Letztverbraucher die Verpackung mit der Angabe "Versehrten-Arbeit" (a.a.O. 1965, 485 - Versehrtenbetrieb) bzw. mit der Beschriftung "Schwerbeschädigtenvertrieb Nr. 139" (BGH GRUR 1968, 44) zu versehen und so in Verkehr zu bringen.

  • BGH, 16.01.1976 - I ZR 32/75

    Unicef-Grußkarten

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof wiederholt die Auffassung vertreten, daß ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dann vorliegen könne, wenn nicht das Kaufinteresse sondern in erster Linie das soziale Mitleid der Käufer angesprochen werde (BGH GRUR 1965, 485, 487 - Versehrten-Betrieb mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 1968, 44, 46 - Schwerbeschädigtenbetrieb).
  • BGH, 19.05.1976 - I ZR 35/75

    Wettbewerbswidrigkeit gefühlsbetonter Werbung bei Verwendung des

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß eigennützigem Gewinnstreben dienende Werbemaßnahmen eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, die in erster Linie an die soziale Hilfsbereitschaft des Käufers appellieren, grundsätzlich mit den guten Sitten im Wettbewerb unvereinbar sind (BGH GRUR 1965, 485, 487 - Versehrten-Betrieb m.w.N.; BGH GRUR 1968, 44, 46 - Schwerbeschädigten-Betrieb).
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