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   BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65   

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https://dejure.org/1967,6340
BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65 (https://dejure.org/1967,6340)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1967 - Ib ZR 43/65 (https://dejure.org/1967,6340)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1967 - Ib ZR 43/65 (https://dejure.org/1967,6340)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Erforderlich ist daher stets, daß der Unternehmer von seinem eigenen, an sich höheren Normalpreis abweicht, den er in der Mehrzahl der Fälle verlangt oder dem Letztverbraucher als den seinigen erkennbar macht (BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte), oder aber, daß er zumindest den Eindruck erweckt, er habe einen solchen höheren Normalpreis (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper; BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Listenpreis).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Da es sich bei dem Angebot der Klägerin um Waren des täglichen Bedarfs handelte, da daher auch der Richter zu den umworbenen Verkehrsteilnehmern gehört und da für einen Verstoß gegen § 3 UWG die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucherschaft genügt, war es nicht rechtsfehlerhaft, daß das Berufungsgericht die Auffassung des Verkehrs aus eigener Sachkunde feststellte (BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Erforderlich ist daher stets, daß der Unternehmer von seinem eigenen, an sich höheren Normalpreis abweicht, den er in der Mehrzahl der Fälle verlangt oder dem Letztverbraucher als den seinigen erkennbar macht (BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte), oder aber, daß er zumindest den Eindruck erweckt, er habe einen solchen höheren Normalpreis (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper; BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Listenpreis).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs dürfe aber schon bei einem ständigen Zukauf von 15 bis 20 % des Gesamtumsatzes nicht mehr der Eindruck erweckt werden, als stamme der gesamte Umsatz aus eigener Fabrikation (BGH GRUR 1957, 348 - Klasenmöbel; RG GRUR 1940, 585).
  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Erforderlich ist daher stets, daß der Unternehmer von seinem eigenen, an sich höheren Normalpreis abweicht, den er in der Mehrzahl der Fälle verlangt oder dem Letztverbraucher als den seinigen erkennbar macht (BGHZ 27, 369, 372 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte), oder aber, daß er zumindest den Eindruck erweckt, er habe einen solchen höheren Normalpreis (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper; BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Listenpreis).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Da es sich bei dem Angebot der Klägerin um Waren des täglichen Bedarfs handelte, da daher auch der Richter zu den umworbenen Verkehrsteilnehmern gehört und da für einen Verstoß gegen § 3 UWG die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucherschaft genügt, war es nicht rechtsfehlerhaft, daß das Berufungsgericht die Auffassung des Verkehrs aus eigener Sachkunde feststellte (BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Denn dieses Gesetz hindert den Unternehmer nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichtes nicht in seiner freien Preisgestaltung und verbietet auch nicht generell die wahrheitsgemäße Ankündigung von Preisvorteilen, sondern bekämpft lediglich die Werbung mit Preisvorteilen in Gestalt überhöhter Preisnachlässe (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats Ib ZR 147/64 vom 2. Dezember 1966 - BSW).
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 86/58
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65
    Derartige Umgehungen könnten namentlich beim Zusammenwirken mehrerer Personen in Betracht zu ziehen sein (vgl. auch BGH GRUR 1960, 495 - WIR-Rabatt und das bereits erwähnte Urteil vom 2. Dezember 1966 - BSW), beispielsweise dann, wenn ein Unternehmer Preise für letztverbraucher ankündigt, die fragliche Ware aber zu diesen Preisen allenfalls zu sich bietenden Gelegenheiten, nicht jedoch im Regelfall verkaufen will, sondern sie im wesentlichen durch scheinbar selbständige Dritte zu erheblich niedrigeren Preisen absetzen läßt.
  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 101/65

    Rabattverstoß durch Durchführung eines Kaufscheinsystems - Hinderung der Händler

    Aber auch in dem zuletzt genannten Urteil wird daran festgehalten (S. 373 linke Spalte), daß die vom Rabattgesetz bekämpften Wirkungen nicht nur von dem Verkaufsunternehmen unmittelbar sondern auch durch die Einschaltung solcher Dritter hervorgerufen werden könne, die sich mit Verkaufsunternehmen auf der Verkäuferseite zu dem gleichgerichteten Ziel verbinden, diesen Unternehmen die Ankündigung und die Gewährung von Preisnachlässen als Mittel zur Kundenwerbung zu ermöglichen oder sie dabei zu unterstützen, und daß in derartigen Fällen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angebracht sein könne (vgl. auch BGH GRUR 1964, 88 - Verona-Gerät sowie das Urteil Ib ZR 43/65 v. 22. März 1967).
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