Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3848
BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95 (https://dejure.org/1995,3848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel - Sachmangel - Urteilsgründe - Urteilsbegründung - Persönliche Verhältnisse - Erhebliche Freiheitsstrafe - Mittäterschaft - Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 25 Abs. 2, § 27; StPO § 267

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13

    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung einer verhängten Freiheitsstrafe auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Senat, Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97

    Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der

    Dies lag - jedenfalls bei einer Strafe in der verhängten Höhe (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94 - und vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95) - nahe.
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 358/19

    Berichtigung des Urteilstenors hinsichtlich des Strafausspruchs (hier:

    a) Der Umstand, dass die Strafkammer über die ausführlich mitgeteilten Vorstrafen hinaus keine Feststellungen zur Person des hierzu schweigenden Angeklagten getroffen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13, NStZ 2014, 171; Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, S. 3 f.; Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92, S. 4; Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92, S. 2 f.; jeweils mwN), stellt den Strafausspruch nicht in Frage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht