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BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Kündigungsschutz im Falle der Räumungsklage; "Streitige Zeit" im Sinne des § 8 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3 § 8
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert einer Räumungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 12.11.2004 - 3 O 115/04
- OLG Naumburg, 15.02.2005 - 9 U 128/04
- BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.1995 - XII ZR 7/94
Festsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz; Prüfungskompetenz des …
Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21). - BGH, 16.02.2005 - XII ZR 46/03
Streit- und Beschwerdewert für eine Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung
Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21). - BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung; …
Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21).
- BGH, 18.10.2017 - XII ZR 6/17
Wert der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeklage: Bestimmung der streitigen …
Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 13. Januar 2016) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschluss vom 22. März 2006 - XII ZR 58/05 - juris Rn. 1 mwN).