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   BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05   

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https://dejure.org/2006,8281
BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05 (https://dejure.org/2006,8281)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2006 - XII ZR 58/05 (https://dejure.org/2006,8281)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2006 - XII ZR 58/05 (https://dejure.org/2006,8281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kündigungsschutz im Falle der Räumungsklage; "Streitige Zeit" im Sinne des § 8 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3 § 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Räumungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert einer Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 7/94

    Festsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
    Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21).
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 46/03

    Streit- und Beschwerdewert für eine Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
    Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21).
  • BGH, 30.09.1998 - XII ZR 163/98

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung;

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - XII ZR 58/05
    Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 10. September 2004) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94 - NJW-RR 1996, 316 und vom 16. Februar 2005 - XII ZR 46/03 - WuM 2005, 350, im Falle seiner eigenen Kündigung also bis zu diesem Kündigungszeitpunkt, Senatsbeschluss vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 - NZM 1999, 21).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZR 6/17

    Wert der Beschwer einer Räumungs- und Herausgabeklage: Bestimmung der streitigen

    Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die "streitige Zeit" im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage (hier: 13. Januar 2016) bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrages in Anspruch nimmt (Senatsbeschluss vom 22. März 2006 - XII ZR 58/05 - juris Rn. 1 mwN).
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