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   BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10   

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https://dejure.org/2012,24674
BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - I ZR 192/10 (https://dejure.org/2012,24674)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 2 ZPO, § 295 Abs 1 ZPO, § 357 Abs 1 ZPO
    Beweisaufnahmeverfahren: Verlust des Rügerechts bei unterlassener Rüge der Verletzung der Parteiöffentlichkeit im schriftlichen Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Beweisaufnahmeverfahren: Verlust des Rügerechts bei unterlassener Rüge der Verletzung der Parteiöffentlichkeit im schriftlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 357 Abs. 1; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Beteiligung an einer Augenscheinseinnahme wird durch rügeloses Einlassen geheilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1991 - III ZR 80/89

    Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Parteiöffentlichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - I ZR 192/10
    Auf die Parteiöffentlichkeit der Inaugenscheinnahme können die Parteien verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - III ZR 80/89, juris Rn. 6; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 357 Rn. 8).
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des

    b) Aus der Möglichkeit, auf die Parteiöffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme (BGH 22. März 2012 - I ZR 192/10 - Rn. 10) sowie gemäß § 128 Abs. 2 ZPO auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, folgt nichts anderes.
  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 78/20

    Revision auf Geltendmachung des Rechtsfehlers der ungerechtfertigten

    Unterlässt es die Partei trotz Kenntnis oder in schuldhafter Unkenntnis des Mangels, ihn schriftsätzlich zu rügen, verliert sie mit der Einreichung des nächsten Schriftsatzes das Rügerecht (zum Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122 Rn. 9); läuft für eine Partei keine Schriftsatzfrist oder äußert sie sich nicht, so geht das Rügerecht mit der nächsten Entscheidung verloren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - I ZR 192/10, juris Rn. 10; Huber in Musielak/Voit aaO § 295 Rn. 6; Seiler in Thomas/Putzo aaO § 295 Rn. 6; Thole in Stein/Jonas aaO § 295 Rn. 42; Deppenkemper in Prütting/Gehrlein aaO § 295 Rn. 10; BeckOK.ZPO/Bacher aaO § 295 Rn. 8.2; MünchKomm.ZPO/Prütting aaO § 295 Rn. 41).
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung -

    Aus der Möglichkeit, auf die Parteiöffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme (BGH 22. März 2012 - I ZR 192/10 - Rn. 10) sowie gemäß § 128 Abs. 2 ZPO auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, folgt nichts anderes.
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    Das auf diesen Verstoß gerichtete Rügerecht hat die Beklagte nicht deswegen verloren, weil sie mit der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren den Beweisantrag nicht wiederholt hat (BGH, Beschl. v. 22.03.2012 - I ZR 192/10 [BeckRS 2012, 18381]: "Dem Verlust des Rügerechts bei Verletzung verzichtbarer Verfahrensvorschriften ... durch rügelose Verhandlung nach § 295 I ZPO steht es gleich, wenn im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 II ZPO keine Rüge erfolgt").
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