Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10048
BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17 (https://dejure.org/2017,10048)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 StR 6/17 (https://dejure.org/2017,10048)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17 (https://dejure.org/2017,10048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 S. 1 StGB
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs (Rücktrittshorizont; Korrekturzeitraum bei dynamischem, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendem Geschehen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB
    Versuchter Mord: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord; Bemühungen zur Verhinderung einen Todeseintritts; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rewis.io

    Versuchter Mord: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord; Bemühungen zur Verhinderung einen Todeseintritts; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24 Abs. 1
    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord; Bemühungen zur Verhinderung einen Todeseintritts; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Mord: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom versuchten Mord - und der Rücktrittshorizont

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3458
  • NStZ 2015, 576
  • NStZ 2017, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Es hat zunächst im Ausgangspunkt zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Es hat zunächst im Ausgangspunkt zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11

    Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Es hat zunächst im Ausgangspunkt zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Da es sich bei der Tat nur um ein kurzes, ohne wesentliche Zwischenakte ablaufendes dynamisches Geschehen handelte, hat das Landgericht letztlich mit dem von ihm gewählten zeitlichen Anknüpfungspunkt für seine Rücktrittsprüfung auf das Ende eines potenziellen "Korrekturzeitraums' abgestellt, in dem eine für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts beachtliche Veränderung des Vorstellungsbildes des Täters nach der letzten Tötungshandlung noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14 mwN; vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689, und vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
    Es hat zunächst im Ausgangspunkt zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20

    Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und

    Wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht, liegt ein beendeter Versuch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17, NStZ 2017, 576), mit der Folge, dass er für den Eintritt der Straffreiheit entweder den Tod durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum jedenfalls freiwillig und ernsthaft bemühen muss.

    Dies hat das Landgericht rechtsfehlerfrei auf das sich nur über kurze Zeit, nämlich eine Sekunde, erstreckende dynamische Geschehen gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17, NStZ 2017, 576).

  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Die Abgrenzung bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = StV 1983, 100 = NStZ 1983, 360; 19.03.2013 - 1 StR 647/12 und 08.06.2016 - 5 StR 564/15 = NStZ 2017, 276; Beschluss vom 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 = NStZ-RR 2018, 10; 29.08.2017 - 4 StR 116/17 und 07.09.2017 - 5 StR 350/17 [bei juris]).

    Seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits aus dem Jahr 1982 (BGH, Urt. v. 03.12.1982 - 2 StR 550/82 = BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 = JZ 1983, 262 = StV 1983, 100 = JuS 1983, 556 = NStZ 1983, 360 = JR 1984, 70) entspricht es ebenfalls ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (aus der neueren Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 StR 350/17; 29.08.2017 - 4 StR 116/17; 23.08.2017 - 5 StR 303/17 [jeweils bei juris]; 22.03.2017 - 5 StR 6/17 = NStZ 2017, 576 = NJW 2017, 3458; 14.06.2017 - 2 StR 140/17 = NStZ-RR 2017, 303, jeweils m.w.N.), dass bei der für die Beurteilung relevanten Tätervorstellung nicht etwa, wie das LG dies offensichtlich getan hat, auf den ursprünglichen Tatplan abzustellen ist.

  • BGH, 12.12.2017 - 5 StR 476/17

    Nicht tragfähig ausgeschlossener Rücktritt vom Totschlagsversuch

    Zwar hat es im Ausgangspunkt noch zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der (letzten) von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17, NStZ 2017, 576 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht