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   BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16   

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https://dejure.org/2017,10831
BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16 (https://dejure.org/2017,10831)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - XII ZB 358/16 (https://dejure.org/2017,10831)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 (https://dejure.org/2017,10831)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 4 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG, § 319 Abs 4 FamFG, § 329 Abs 1 FamFG
    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der ...

  • IWW

    § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § ... 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 319 Abs. 4 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 316 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 288 FamFG, § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 FamFG, § 319 FamFG, § 28 Abs. 4 FamFG, § 329 Abs. 1 FamFG, § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen im betreuungsgerichtlichen Unterbringungsverfahren; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Anhörung des Betroffenen, Rechtshilfe, Längerdauernde Unterbringung, Begründung des Unterbringungsbeschlusses

  • rewis.io

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen im betreuungsgerichtlichen Unterbringungsverfahren; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungsverfahren und die Anhörung des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Anhörung im Unterbringungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1958
  • MDR 2017, 647
  • FGPrax 2017, 173
  • FamRZ 2017, 996
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016, XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446).

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, muss die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 28 ff. mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 16 f.).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. März 2016, XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Betroffene kommunikationsunfähig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f. mwN).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, muss die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 28 ff. mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 16 f.).

    Die Beschwerdekammer hat im Rahmen der ihr obliegenden Amtsermittlung nach § 26 FamFG darüber zu befinden, ob es für ihre Entscheidung wegen der Besonderheiten des Falles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft oder ob der Kammer durch eine vom beauftragten Richter durchgeführte Anhörung eine ausreichende Grundlage für die zu treffende Entscheidung vermittelt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschlüsse vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 31 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. April 2016, XII ZB 575/15, FamRZ 2016, 1063).

    Besondere Zurückhaltung ist geboten, wenn für den Betroffenen eine erstmalige Unterbringungsanordnung oder -genehmigung erfolgt (Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15 - FamRZ 2016, 1063 Rn. 13 f.).

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Dabei kann im Einzelfall auch eine Darstellung der Ergebnisse der Anhörung im tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses ausreichend sein (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 zum früheren Recht).

    Fehlt es an einem Anhörungsvermerk und wird das Ergebnis der Anhörung auch nicht in anderer Weise dokumentiert, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führen kann (OLG Brandenburg FamFR 2011, 328; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 28 Rn. 35; Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 28 Rn. 10.2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908; a.A. MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 28 Rn. 32).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12

    Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - FamRZ 2013, 1725 Rn. 11 f.).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
    Fehlt es an einem Anhörungsvermerk und wird das Ergebnis der Anhörung auch nicht in anderer Weise dokumentiert, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führen kann (OLG Brandenburg FamFR 2011, 328; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 28 Rn. 35; Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 28 Rn. 10.2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908; a.A. MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 28 Rn. 32).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Die Gestaltung des Vermerks liegt daher grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 20 und vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14 - FamRZ 2015, 39 Rn. 14).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 24 und vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15 - FamRZ 2016, 1063 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16

    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl

    Ferner hat das Landgericht nachvollziehbar und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise dargelegt, dass bei der vorliegenden Sachlage ein Unterbringungszeitraum von zwei Jahren nach § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - juris Rn. 23 ff.).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Macht das Gericht von ihr Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 6 ff. und vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 8 ff. mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018, XII ZB 334/17, juris; vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016, ­ XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Diese Kenntnis muss sich der Betroffene zurechnen lassen, so dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs insoweit ausscheidet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 131/16 - FamRZ 2016, 1668 Rn. 16 und vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 17 f.).

  • BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20

    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für

    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 24 und vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15 - FamRZ 2016, 1063 Rn. 13 f.).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung

    Das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte Gutachten ist mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 15 und vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - FamRZ 2013, 1725 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 15. Juni 2016, XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN und vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Betreuungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 13 T 49/21

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung von über einem Jahr

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