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   BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17   

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https://dejure.org/2018,11556
BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17 (https://dejure.org/2018,11556)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2018 - 3 StR 577/17 (https://dejure.org/2018,11556)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 (https://dejure.org/2018,11556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 459g Abs. 5 StPO; § 73 StGB; Art. 306h EGStGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG
    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren (Antragsberechtigung; Prüfung von Amts wegen; Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung); Anwendung der Neuregelung zur Einziehung von Taterträgen auf Altfälle (Rückwirkungsverbot; Rechtsnatur ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Werts der im Rahmen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erzielten Taterträge in Höhe von von 48.000 EUR; Anwendung des neuen Rechts (hier: Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung) auf die im Jahr 2008 begangenen Taten

  • rewis.io

    Strafverfahren: Schlechterstellung eines Angeklagten wegen rückwirkender Anwendung der neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
    Ungeachtet der Rechtsnatur der nach § 73 StGB nF angeordneten Einziehung von Taterträgen (zum alten Recht des Verfalls vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff.; BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369) wird der Angeklagte durch die Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts schon nicht im Ergebnis schlechter gestellt.
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
    Ungeachtet der Rechtsnatur der nach § 73 StGB nF angeordneten Einziehung von Taterträgen (zum alten Recht des Verfalls vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95, BVerfGE 110, 1, 14 ff.; BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369) wird der Angeklagte durch die Anwendung des neuen Vermögensabschöpfungsrechts schon nicht im Ergebnis schlechter gestellt.
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
    Die von ihm vereinnahmten Kaufpreiszahlungen aus seinen Drogenverkäufen wären nach altem Recht ebenfalls abgeschöpft worden; gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB aF wäre der Wertersatzverfall nach dem Bruttoprinzip, wonach sich die vom Angeklagten für das Handeltreiben getätigten Aufwendungen nicht verfallsmindernd ausgewirkt hätten, grundsätzlich zwingend anzuordnen gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1984 - 1 Ws 568/84

    Vollzug ; Vollzugsunterbrechung ; Freiheitsstrafe; Vollstreckung;

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
    Dieses Verständnis entspricht der herrschenden Meinung zu der Vorschrift des § 459d StPO (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Dezember 1984 - 1 Ws 568/84, NStZ 1985, 575; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 459d Rn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rn. 2), die ein gerichtliches Absehen von der Geldstrafenvollstreckung zum Zweck der Resozialisierung ermöglicht, ohne Fragen eines Antragsrechts oder einer Prüfung von Amts wegen zu normieren.
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Falls Art. 316h Satz 1 EGStGB nicht auf die selbständige Einziehung (des Werts) von Taterträgen aus vor dem 1. Juli 2017 verjährten Taten anwendbar wäre, verbliebe für die Vorschrift zwar gleichwohl ein relevanter Anwendungsbereich (für die Verfassungsmäßigkeit in anderen Fallkonstellationen s. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427; Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, juris Rn. 7, 11 (jeweils zu Erlösen aus nicht verjährtem Betäubungsmittelhandel), sowie BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, wistra 2018, 431 (jeweils zu Vermögenszuflüssen aufgrund nicht verjährter Betrugstaten)).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    a) Ein Verstoß gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG normierte strafrechtliche Rückwirkungsverbot ist damit nicht verbunden (BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17).

    Eine für die von der Wertersatzeinziehung Betroffenen nachteilige Ausgestaltung des neuen Rechts ist damit jedenfalls für die hier vorliegende Konstellation der Einziehung des Wertes von Taterträgen nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17).

    (2) Abweichend vom früheren Recht in § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, der dem erkennenden Gericht bei Entreicherung lediglich das Ermessen eröffnete, von Verfallsentscheidungen abzusehen, schreibt § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO das Unterbleiben der Vollstreckung zwingend vor, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Tatbeteiligten vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 sowie BeckOK-StPO/Coen, 29. Ed., § 459g Rn. 23).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr anerkannt, dass eine Vollstreckung zwingend zu unterbleiben hat, wenn der Verurteilte entreichert ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57 und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17; ebenso BeckOK StPO/Coen, 33. Ed., § 459g Rn. 23; Bittmann, KriPoZ 2016, 120, 125 f.).
  • BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19

    Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    a) Durch § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO ist der Einziehungsbetroffene ebenso wirkungsvoll vor übermäßigen Eingriffen geschützt wie durch § 73c StGB aF (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).

    Bei einer Entreicherung oder sonstigen Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung stellt sich die Neuregelung für den Angeklagten sogar günstiger dar, weil nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO eine Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, Rn. 6; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, aaO).

  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    (2) Durch § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO ist der Einziehungsbetroffene ebenso wirkungsvoll vor übermäßigen Eingriffen geschützt wie durch § 73c StGB aF (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, aaO; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19; Beschluss vom 22. März 2018 ? 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).

    Bei einer Entreicherung oder sonstigen Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung stellt sich die Neuregelung für den Angeklagten sogar günstiger dar, weil nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, aaO; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, aaO).

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Die Anwendung der Neuregelung auf bereits vor deren Inkrafttreten am 1. Juli 2017 begangene Taten begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 aaO; Beschlüsse vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18, NStZ 2018, 400; vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17; vgl. auch BTDrucks. 18/11640, S. 84).

    Für den Fall, dass der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist, stellt sich die Neuregelung für ihn sogar günstiger dar, weil nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO eine Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17).

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

    Die vollstreckungsrechtliche Härteklausel schützt den Betroffenen ebenso wirkungsvoll vor übermäßigen Eingriffen wie § 73c StGB aF (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241, 242 f.; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427 f.; Köhler, NStZ 2018, 731, 732).

    Bei einer Entreicherung oder sonstigen Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung stellt sich die Neuregelung für den Angeklagten sogar günstiger dar, weil nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO eine Vollstreckung der Einziehungsanordnung zwingend zu unterbleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22, 23; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 aaO).

  • KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19

    Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten

    Eine alleinige Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges, wie sie teilweise unter Hinweis auf § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO angenommen wird (vgl. Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 674 Fn. 86, 675; Nestler in: Münchner Kommentar, StPO 1. Aufl., § 459g Rn. 22 [zur Entscheidung nach Abs. 3]), besteht im Hinblick auf die eindeutige Regelung in § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO nicht (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 15.Juni 2020 - 2 Ws 152/19 - juris Rn. 8 ff.; LG Hildesheim, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 23 StVK 30/20 - juris Rn. 4; Lubini NZWiSt 2019, 419, 423; Coen in BeckOK StPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 459g Rn. 19; vgl. ferner [die Anwendbarkeit des § 462a Abs. 1 StPO voraussetzend] BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 -, juris [obiter dictum]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Februar 2020 - Ws 2/20 - juris Rn. 7 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 Ws 69/19 [40/19] - juris Rn. 3; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 459g Rn. 12; ferner [die Zuständigkeit des nach § 82 JGG für die Vollstreckung zuständigen Jugendgerichts voraussetzend] BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18 - juris Rn. 22).

    März 2019 - 4 StR 45/19 - juris Rn. 12 und 22. März 2018 - 3 StR 577/17 - juris).

    Die Darlegungs- und Beweislastzuschreibung stellt dabei keine ungebührliche Belastung des Verurteilten dar, da die maßgeblichen Umstände zur Ermittlung eines Vermögensabflusses grundsätzlich in seiner Einfluss- und Kenntnissphäre liegen und er - anders als im Erkenntnisverfahren - bei der Tätigung von Angaben zu seinem Vermögen nicht mehr auf seine Verteidigung gegen den Tatvorwurf Bedacht nehmen muss (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22

    Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen

    Abweichend vom früheren Recht in 73c Abs. 1 Satz 2 StGB a. F., der dem erkennenden Gericht für den Fall der Entreicherung ein Ermessen eröffnete, von Verfallsentscheidungen (fakultativ) abzusehen, schreibt die - diese Prüfung ins Vollstreckungsverfahren verlagernde - Regelung des § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO a.F. das Unterbleiben der Vollstreckung zwingend vor, wenn der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Tatbeteiligten vorhanden ist (vgl. BGH, Urteile vom 15.05.2018, 1 StR 651/17, und vom 27.09.2018, 4 StR 78/18, sowie Beschluss vom 22.03.2018, 3 StR 577/17, alle bei juris; BeckOK-StPO/Coen, aaO, § 459g Rn. 23).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Nach dem Gesamtkonzept des Regelungsgefüges ist eine unangemessene Belastung des Angeklagten dadurch ausgeschlossen, dass nach § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO eine Vollstreckung unterbleibt, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist oder die Vollstreckung sonst unverhältnismäßig wäre (s. dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Verhältnismäßigkeit 1).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 1 Ws 118/21

    Weitere Vollstreckung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StGB a.F. Entreicherung durch

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

  • OLG Brandenburg, 17.05.2023 - 1 Ws 65/22

    Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Darlegungsanforderungen

  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 4 Ws 514/22

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes auf Einziehung des Werts von

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19

    Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von

  • LG Bochum, 24.04.2020 - 12 KLs 6/19

    Einziehung, Absehen von der Vollstreckung, schlechte Vermögenslage

  • OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 1 Ss 180/18

    Die Einziehung von Wertersatz gem. § 73 c StGB ist auch im Verfahren gegen

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 65/19

    Einziehungsentscheidung: kein Abzug von Aufwendungen bei betrügerischer

  • OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 1 Ws 65/22
  • OLG Nürnberg, 13.02.2020 - Ws 2/20

    Zur Vollstreckung einer Einziehungsanordnung bei Entreicherung des Betroffenen

  • LG Leipzig, 05.02.2021 - 13 Qs 4/21

    Einziehung, Vollstreckung, Absehen

  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20

    Zur Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung der Einziehung des Wertersatzes

  • OLG Jena, 15.07.2021 - 1 Ws 104/21

    Eigene Sachentscheidungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Aufhebung eines

  • OLG Jena, 07.11.2019 - 1 Ws 341/19

    Einziehung von Wertersatz: Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des

  • LG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23

    Einziehung; Unterbleiben der Vollstreckung; Unverhältnismäßigkeit der

  • LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
  • LG Ansbach, 09.12.2019 - StVK 70/19

    Nichtvollstreckung einer angeordneten Einziehung

  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 51/18

    Mögliche Auswirkungen eines Rückgabeverzichts des Angeklagten auf sichergestellte

  • OLG Schleswig, 19.11.2020 - 1 Ws 187/20

    Notwendigkeit der möglichst genauen Darlegung der entreichernden Ausgaben für das

  • AG Hildesheim, 17.03.2023 - 21 Qs 1/23
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