Rechtsprechung
BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 267 Abs. 2 Satz 1 StPO
Strafzumessung (erforderliche Berücksichtigung des besonderen Strafübels durch Vollstreckung eines noch verbleibenden kurzen Strafrests nach erlittener Untersuchungshaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 S 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
Erörterungsfehler bei der Strafzumessung: Besondere Härte bei Herausreißen des Angeklagten aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung eines kurzen Strafrestes - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 57 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Durchgreifender Erörterungsfehler i.R. der Strafzumessung; Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchgreifender Erörterungsfehler i.R. der Strafzumessung; Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG München II, 03.03.2020 - 44 Js 6774/19
- BGH, 18.08.2020 - 1 StR 247/20
- LG München II, 09.11.2021 - 2 KLs 44 Js 6774/19
- BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 172
- StV 2022, 386
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte …
Auszug aus BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22
Unter diesen Umständen ist ein Herausreißen aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung des kurzen Strafrestes mit einer besonderen, vom Landgericht nicht ersichtlich bedachten Härte verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9 Rn. 6 f. …und vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12 Rn. 4); insbesondere ist dieser Gesichtspunkt nicht der strafmildernden Berücksichtigung des fast 20-monatigen Vollzugs der Untersuchungshaft unter den Einschränkungen der COVID-Pandemie zu entnehmen. - BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven …
Auszug aus BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22
Unter diesen Umständen ist ein Herausreißen aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung des kurzen Strafrestes mit einer besonderen, vom Landgericht nicht ersichtlich bedachten Härte verbunden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9 Rn. 6 f. und vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12 Rn. 4); insbesondere ist dieser Gesichtspunkt nicht der strafmildernden Berücksichtigung des fast 20-monatigen Vollzugs der Untersuchungshaft unter den Einschränkungen der COVID-Pandemie zu entnehmen.
- OLG München, 07.08.2023 - 2 Ws 435/23
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz zuvor ergangener Zubilligung …
Denn mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2022 wurde auf die Revision des Verurteilten das Urteil vom 09.11.2021 im Strafausspruch - die 2. Strafkammer hatte den Verurteilten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten verurteilt - aufgehoben und die weitergehende Revision als unbegründet verworfen (BGH, Beschluss vom 22.03.2022 - 1 StR 62/22, BeckRS 2022, 756).