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   BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22   

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BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - 1 StR 440/22 (https://dejure.org/2023,8923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 393 AO; Art. 6 EMRK
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: erschlichene Befreiung durch Finanzverwaltung; Suspendierung der Erklärungspflicht wegen drohender Selbstbelastung; nemo tenetur)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, § 34 Abs. 1 Satz 1 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 2 Sätze 2, 4 oder 5 UStG, § 18 Abs. 1 UStG, § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 28 Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 1 AO, § 118 Satz 1 AO, § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 42 AO, § 124 Abs. 1 Satz 2 AO, § 128 Abs. 2 Satz 1 AO, §§ 133, 157 BGB, UStAE Abschn. 18.2 Abs. 2 Satz 2, § 120 AO, § 353 Abs. 2 StPO, § 393 Abs. 1 Satz 2, 3, § 371 Abs. 2, Abs. 2a AO, § 374 AO, § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO, § 371 Abs. 2 AO, § 397 Abs. 3 AO, § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 154 Abs. 5 StPO, § 370 Abs. 1 Alternative 2 AO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Platin- und Palladiummünzen; Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die erlittene Auslieferungshaft; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Platin- und Palladiummünzen; Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die erlittene Auslieferungshaft; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerverkürzung durch Unterlassen: Formelle Wirksamkeit einer erschlichenen Befreiung einer GmbH von der Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.11.2021 - 1 StR 215/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung: Abschluss der

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Bezüglich der beiden zuerst genannten Fallgruppen hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, dass erst mit der Bekanntgabe dem Betroffenen die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige verwehrt ist (vgl. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO), nicht also bereits mit der dem Täter unbekannten Strafverfahrenseinleitung (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 StR 215/21 Rn. 9 f.), bzw. in der dritten Fallgruppe die Vorschrift der Selbstanzeige auf die Steuerhehlerei nicht anwendbar ist.
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    und vom 29. Februar 2012 - II R 19/10, BFHE 237, 188 Rn. 19. Wird die richtige Steuerschuld bei der Konkretisierung verfehlt, so kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf dem Rechtsbehelfsweg oder durch Korrektur des Verwaltungsakts eine Anpassung an die entstandene Steuerschuld erreicht werden (BT-Drucks. 6/1982, S. 113, 114; vgl. BFH, Urteil vom 28. April 1987 - IX R 9/83; Ratschow in Klein, AO, 16. Auflage § 42 Rn. 88).
  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Vor allem aber betreffen die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis, zu denen § 42 AO gehört, den abstrakten Steueranspruch, nicht dessen Konkretisierung durch Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteile vom 28. Januar 1983 - VI R 35/78, BFHE 138, 188 unter 1.c.aa.
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Bezüglich der beiden zuerst genannten Fallgruppen hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, dass erst mit der Bekanntgabe dem Betroffenen die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige verwehrt ist (vgl. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO), nicht also bereits mit der dem Täter unbekannten Strafverfahrenseinleitung (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 StR 215/21 Rn. 9 f.), bzw. in der dritten Fallgruppe die Vorschrift der Selbstanzeige auf die Steuerhehlerei nicht anwendbar ist.
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Soweit zutreffende Angaben in solchen Erklärungen mittelbar zu einer Selbstbelastung des Steuerpflichtigen hinsichtlich zurückliegender Besteuerungszeiträume oder anderer Steuerarten führen, dürfen diese Angaben allerdings nicht gegen seinen Willen in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden (grundlegend BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 5 StR 191/04 BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 5 Rn. 12-21; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Das Tatbestandsmerkmal der "Pflichtwidrigkeit" rekurriert auf außerstrafrechtliche Sonderpflichten und stellt ein besonderes persönliches Merkmal gemäß § 28 Abs. 1 StGB dar (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juli 2022 - 1 StR 470/21-, Rn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
  • BFH, 29.02.2012 - II R 19/10

    Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    und vom 29. Februar 2012 - II R 19/10, BFHE 237, 188 Rn. 19. Wird die richtige Steuerschuld bei der Konkretisierung verfehlt, so kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf dem Rechtsbehelfsweg oder durch Korrektur des Verwaltungsakts eine Anpassung an die entstandene Steuerschuld erreicht werden (BT-Drucks. 6/1982, S. 113, 114; vgl. BFH, Urteil vom 28. April 1987 - IX R 9/83; Ratschow in Klein, AO, 16. Auflage § 42 Rn. 88).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
    Ein Beweismittelverwertungs- oder verwendungsverbot hat der Senat auch erwogen, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige aus anderen Sperrgründen als der Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens ausgeschlossen ist (Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Rn. 27).
  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 643/17

    Steuerrechtliches Zwangsmittelverbot (suspendierte Strafbewehrtheit der

  • BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der

  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

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