Rechtsprechung
BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 2 JGG; § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 105 JGG
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens bei Jugendstrafe; eigenständige Bewertung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten); Einbeziehung früherer Urteile im Tenor - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG
- Wolters Kluwer
Räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Berücksichtigung des Erziehungsgedankes hat bei der Bemessung der Jugendstrafen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Berücksichtigung des Erziehungsgedankes hat bei der Bemessung der Jugendstrafen
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 190
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22
Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
a) Der Erziehungsgedanke hat bei der Bemessung der Jugendstrafen gemäß § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG in den Gründen des angegriffenen Urteils noch ausreichende Beachtung gefunden (s. zu den insoweit nach st. Rspr. zu stellenden Anforderungen etwa BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22, juris Rn. 13 ff. mwN). - BGH, 13.09.2022 - 4 StR 90/22
Verwerfung der Revision als unbergündet
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN). - BGH, 16.09.2014 - 2 StR 101/14
Einheitsjugendstrafe: Einbeziehung von Vorverurteilungen
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
- BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
b) Dem Gesamtzusammenhang des angefochtenen Urteils ist außerdem noch hinreichend zu entnehmen, dass sich die Jugendkammer bei der Strafzumessung der aus § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG folgenden Notwendigkeit bewusst war, auch die bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten aus den einbezogenen Entscheidungen eigenständig neu zu bewerten (vgl. zu diesem Erfordernis die st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4 mwN). - BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Mit Blick insbesondere auf das Alter des im Urteilszeitpunkt bereits erwachsenen Angeklagten S. (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, juris Rn. 14 mwN) und die Ausführungen zur Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung beim Angeklagten K. stellt dies jedoch hier keinen durchgreifenden Rechtsfehler dar. - BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14
Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
- BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23 Dabei sind auch solche Entscheidungen ausdrücklich - unter Aufnahme in den Tenor - einzubeziehen, die ihrerseits bereits in ein weiteres einbeziehungsfähiges Urteil einbezogen wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 3 StR 51/23, juris Rn. 5;… vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris Rn. 1;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 41, § 54 Rn. 15).