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   BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23   

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https://dejure.org/2023,9295
BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23 (https://dejure.org/2023,9295)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - 3 StR 51/23 (https://dejure.org/2023,9295)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - 3 StR 51/23 (https://dejure.org/2023,9295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 18 Abs. 2 JGG; § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 105 JGG
    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens bei Jugendstrafe; eigenständige Bewertung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten); Einbeziehung früherer Urteile im Tenor

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Berücksichtigung des Erziehungsgedankes hat bei der Bemessung der Jugendstrafen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Berücksichtigung des Erziehungsgedankes hat bei der Bemessung der Jugendstrafen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22

    Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    a) Der Erziehungsgedanke hat bei der Bemessung der Jugendstrafen gemäß § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG in den Gründen des angegriffenen Urteils noch ausreichende Beachtung gefunden (s. zu den insoweit nach st. Rspr. zu stellenden Anforderungen etwa BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22, juris Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 13.09.2022 - 4 StR 90/22

    Verwerfung der Revision als unbergündet

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
  • BGH, 16.09.2014 - 2 StR 101/14

    Einheitsjugendstrafe: Einbeziehung von Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    b) Dem Gesamtzusammenhang des angefochtenen Urteils ist außerdem noch hinreichend zu entnehmen, dass sich die Jugendkammer bei der Strafzumessung der aus § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG folgenden Notwendigkeit bewusst war, auch die bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten aus den einbezogenen Entscheidungen eigenständig neu zu bewerten (vgl. zu diesem Erfordernis die st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    Mit Blick insbesondere auf das Alter des im Urteilszeitpunkt bereits erwachsenen Angeklagten S. (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, juris Rn. 14 mwN) und die Ausführungen zur Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung beim Angeklagten K. stellt dies jedoch hier keinen durchgreifenden Rechtsfehler dar.
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 3 StR 51/23
    Diese Angabe ist erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 2 StR 101/14, juris; vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14, juris; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris mwN).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    Dabei sind auch solche Entscheidungen ausdrücklich - unter Aufnahme in den Tenor - einzubeziehen, die ihrerseits bereits in ein weiteres einbeziehungsfähiges Urteil einbezogen wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 3 StR 51/23, juris Rn. 5; vom 13. September 2022 - 4 StR 90/22, juris Rn. 1; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 41, § 54 Rn. 15).
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